Die QSL-Projektmittel Lehre dienen gemäß QSL-Gesetz und Satzung der Universität der Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre.
Die zur Verfügung stehenden Mittel können insbesondere für innovative, interdisziplinäre und studentische Projekte und entsprechende längerfristige vorgesehene Angebote beantragt werden. Zielsetzung ist dabei stets die Verbesserung der Studienbedingungen und damit mittelbar die Steigerung des Studienerfolgs in einer angemessenen Zeit. Von den der Universität zugewiesenen QSL-Mittel werden 10% als zentrale QSL-Projektmittel vergeben. Im Jahr 2021 beläuft sich die Höhe dieser Mittel insgesamt auf ca. 1,86 Mill. Euro. Aufgrund des fortgeschrittenen Jahresverlaufs erfolgt die Vergabe der Projektmittel im Jahr 2021 im Rahmen einer Ausschreibung. Eine rückwirkende Förderung ab 01. Januar 2021 ist möglich.
Die Sichtung und Beurteilung eingehender Anträge erfolgt durch die zentrale QSL-Vergabekommission gemäß QSL-Gesetz und der entsprechenden Satzung der Universität.
Bei den genannten Formaten handelt es sich um Beispiele; weitere Formate im Sinne des Förderzwecks sind möglich und werden begrüßt. Es werden Anschubfinanzierungen bzw. einmalige Projektförderungen für eine maximale Dauer von drei Jahren gefördert (eine Verlängerung ist auf Antrag möglich). Dauerhafte Förderungen sind nicht möglich. Die geltenden Regelungen für die Vergabe und Verausgabung der Mittel sind der Satzung der Universität zu entnehmen. Informationen zur erforderlichen Berichtslegung werden den Geförderten zur geg. Zeit übermittelt.
Im Einzelnen förderfähig sind:
Die vollständigen Antragsunterlagen umfassen:
Die Studienkommission beurteilt die Projektanträge im Hinblick auf Qualität, Konsistenz und Innovationsgehalt gemäß Förderzweck. Bei Anträgen mit größerem Mittelumfang (Anträge mit Personalmitteln) gehen die Beförderung eines aktiven Studierens bzw. Lernens, die Möglichkeit einer nachhaltigen Verbesserung von Lehre und Studium sowie die Wirksamkeit (z.B. in curricularer Perspektive oder bezüglich der Anzahl der von der Maßnahme profitierenden Studierenden) als Kriterien ein. Größere Projektanträge sollten in der Regel eine Antragssumme von 150T Euro nicht überschreiten. Im Anschluss an die Begutachtung spricht die Studienkommission eine Förderempfehlung aus, die dem Präsidium zur Entscheidung vorgelegt wird.
Die Ausschreibungsfrist endet am 1. Februar 2022. Für die Einholung der Befürwortung von Fachschaft/Studiendekan*in und die optionale Führung eines Fachgesprächs wird um rechtzeitige Kontaktaufnahme mit den entsprechenden Stellen gebeten. Bitte beachten Sie ggf. vorgelagerte Fristen in Ihrem Fachbereich.
Die QSL-Projektmittel Lehre dienen gemäß QSL-Gesetz und Satzung der Universität der Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre.
Die zur Verfügung stehenden Mittel können insbesondere für innovative, interdisziplinäre und studentische Projekte und entsprechende längerfristige vorgesehene Angebote beantragt werden. Zielsetzung ist dabei stets die Verbesserung der Studienbedingungen und damit mittelbar die Steigerung des Studienerfolgs in einer angemessenen Zeit. Von den der Universität zugewiesenen QSL-Mittel werden 10% als zentrale QSL-Projektmittel vergeben. Im Jahr 2022 beläuft sich die Höhe dieser Mittel insgesamt auf ca. 1,9 Mill. Euro. Die Sichtung und Beurteilung eingehender Anträge erfolgt durch die zentrale QSL-Vergabekommission gemäß QSL-Gesetz und der entsprechenden Satzung der Universität.
Zu den Förderbereichen und Förderformaten gehören:
Bei den genannten Formaten handelt es sich um Beispiele; weitere Formate im Sinne des Förderzwecks sind möglich und werden begrüßt. Es werden Anschubfinanzierungen bzw. einmalige Projektförderungen für eine maximale Dauer von drei Jahren gefördert (eine Verlängerung ist auf Antrag möglich). Dauerhafte Förderungen sind nicht möglich. Die geltenden Regelungen für die Vergabe und Verausgabung der Mittel sind der Satzung der Universität zu entnehmen. Informationen zur erforderlichen Berichtslegung werden den Geförderten zur geg. Zeit übermittelt.
Im Einzelnen förderfähig sind:
Die vollständigen Antragsunterlagen umfassen:
In Rahmen der ersten Ausschreibung 2022 werden Mittel in Höhe von ca. 950T Euro vergeben. Die Hälfte der Mittel sind dem Themenbereich der Internationalisierung vorbehalten; die andere Hälfte der Mittel wird offen vergeben.
Die Studienkommission beurteilt die Projektanträge im Hinblick auf Qualität, Konsistenz und Innovationsgehalt gemäß Förderzweck. Bei Anträgen mit größerem Mittelumfang (Anträge mit Personalmitteln) gehen die Beförderung eines aktiven Studierens bzw. Lernens, die Möglichkeit einer nachhaltigen Verbesserung von Lehre und Studium sowie die Wirksamkeit (z.B. in curricularer Perspektive oder bezüglich der Anzahl der von der Maßnahme profitierenden Studierenden) als Kriterien ein. Größere Projektanträge sollten in der Regel eine Antragssumme von 150T Euro nicht überschreiten. Im Anschluss an die Begutachtung spricht die Studienkommission eine Förderempfehlung aus, die dem Präsidium zur Entscheidung vorgelegt wird.
Die Ausschreibungsfrist endet am 15. Mai 2022. Für die Einholung der Befürwortung von Fachschaft/Studiendekan*in und die optionale Führung eines Fachgesprächs wird um rechtzeitige Kontaktaufnahme mit den entsprechenden Stellen gebeten. Bitte beachten Sie ggf. vorgelagerte Fristen in Ihrem Fachbereich.
Die Antragsunterlagen sind in elektronischer Form über die*den Studiendekan*in des Fachbereichs an die für Lehre und Studium zuständige Vizepräsidentin Prof. Dr. Christiane Thompson zu richten. Für die Antragstellung ist ausschließlich die folgende E-Mail-Adresse zu verwenden: QSL-SLI@uni-frankfurt.de.
Der Förderfonds Lehre wurde letztmalig für das Wintersemester 2020/21 ausgeschrieben, die Antragsfrist endete am 15.05.2020.
Ein Nachfolgeprogramm ist für den nächsten Universitäts-Haushalt eingeplant. Aktuell wird auf die Verabschiedung des neuen Haushalts gewartet. Sobald Informationen zu einer eventuellen Neuauflage ab 2021 vorliegen, können Sie alle relevanten Informationen dieser Website entnehmen.
Die Antragsfrist für den kleinen Förderfonds Lehre endete am 30.09.2020. Eine erneute Ausschreibung ist derzeit nicht möglich, da die entsprechenden Budgetpositionen noch nicht abschließend verabschiedet sind.
Sobald Informationen zu einer eventuellen Neuauflage ab 2021 vorliegen, können Sie alle relevanten Informationen dieser Website entnehmen.
Der Förderfonds Lehre unterstützt innovative Maßnahmen in Studium und Lehre. Er wird semesterweise ausgeschrieben und richtet sich an Studierende und Lehrende der Goethe-Unversität, die Unterstützung für festgelegte Förderschwerpunkte beantragen können.
Der Kleine Förderfonds Lehre wird unterjährig vergeben. Die maximale Fördersumme beträgt 4.000 €. Bei den Förderungen handelt es sich um Anschubfinanzierungen bzw. einmalige Förderungen. Dauerhafte Förderungen sind leider nicht möglich.
Im Einzelnen förderfähig sind