Wer keine geforderte berufliche Aufstiegsfortbildung nachweisen kann, hat die Möglichkeit durch die Hochschulzugangsprüfung für beruflich Qualifizierte eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für den jeweils angestrebten Studienbereich zu erwerben.
Die prüfende Trägerhochschule für Ihren Studienwunsch können Sie gerne beim Studierendensekretariat (Adresse siehe unten) erfragen. Die Goethe-Universität ist die prüfende Trägerhochschule für Hessen in den Studienwünschen Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Soziologie und Politologie.
Die Hochschulzugangsprüfung wird im Studierendensekretariat der Goethe-Universität beantragt und an die Prüfungskommission weitergeleitet. Bei bestandener Hochschulzugangsprüfung wird Ihnen ein Zeugnis nach Maßgabe der jeweils geltenden Vorschriften zum Studium im gewählten Studienbereich an den Hochschulen im Land Hessen ausgestellt, mit dem Sie sich dann um einen Studienplatz im angestrebten Studiengang bewerben können. Die Studienberechtigung behält ihre Gültigkeit auch, wenn der sofortige Studienbeginn nicht möglich sein sollte.
Bewerbungsfrist für die Teilnahme an einer Hochschulzugangsprüfung ist der 15. Februar eines jeden Jahres. Folgende Bewerbungsvoraussetzungen müssen von Ihnen beachtet werden:
Ihren Antrag senden Sie an:
Johann Wolfgang Goethe-Universität, Studierendensekretariat, 60629 Frankfurt am Main
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