Allgemeines - Outgoings

Muss ich während eines Auslandssemesters die Semestergebühren an der Goethe-Universität bezahlen?

Soll ich ein Urlaubssemester beantragen?

Wie finanziere ich einen Auslandsaufenthalt?

Brauche ich eine Auslandskrankenversicherung?

Brauche ich ein Visum?

Muss ich während eines Auslandssemesters die Semestergebühren an der Goethe-Universität bezahlen?

Da Sie an der Goethe-Universität eingeschrieben bleiben wollen, müssen Sie sich regulär zu den Rückmeldeterminen wie gewohnt zurückmelden und den Semesterbeitrag begleichen. Eine Rückerstattung des RMV-Beitrages kann bei einem Auslandsaufenthalt von mind. 3 Monaten bei der Härtefondsstelle beantragt werden (letztmöglicher Termin für die Antragstellung ist jeweils der Mittwoch nach Vorlesungsbeginn).

Soll ich ein Urlaubssemester beantragen?

Prinzipiell ist die Beantragung eines Urlaubssemesters möglich, allerdings nicht ratsam, besonders wenn während oder am Ende des Semesters Prüfungen an der Universität Frankfurt gemacht werden wollen/sollen, denn das ist während eines Urlaubssemesters nicht möglich.

Wie finanziere ich einen Auslandsaufenthalt?

Eine gesunde finanzielle Basis ist für jeden Auslandsaufenthalt unabdingbar – die Lebenshaltungskosten im Ausland sind häufig genauso hoch, teils noch höher als in Deutschland. Dazu kommen eventuell Studiengebühren, Reisekosten und Versicherungen.
Studiengebühren und unter Umständen die Reisekosten werden von den verschiedenen Stipendienprogrammen (z.B. Erasmus, DirektaustauschprogrammeFulbright), übernommen bzw. von der Gasthochschule erlassen.

Desweiteren gibt es neben der Eigenfinanzierung noch weitere Möglichkeiten:

Brauche ich eine Auslandskrankenversicherung?

Eine Auslandskrankenversicherung sollte grundsätzlich vorhanden sein. Besteht schon eine Auslandskrankenversicherung, überprüfen Sie, ob die Versicherung nur für einen Urlaub oder auch für einen längeren Aufenthalt im Ausland gilt. Eine ausreichende Auslandskrankenversicherung ist oft Bedingung für die Zulassung zum Studium an einer ausländischen Hochschule, für die Visumserteilung oder auch für die Auszahlung eines Stipendiums.

Brauche ich ein Visum?

Studienaufenthalte im Rahmen der EU sind generell für StaatsbürgerInnen europäischer Länder unproblematisch. Außerhalb der EU können Sie sich jedoch in der Regel in keinem Land für andere als touristische Zwecke längere Zeit ohne Visum aufhalten. Ob Sie ein Visum brauchen oder nicht, hängt nicht nur von der Dauer, sondern auch vom Zweck Ihres Aufenthalts ab. Maßgebend ist dabei, ob Sie zum Studium, Praktikum oder z.B. für Forschungen ins Gastland gehen. Erkundigen Sie sich beim Konsulat Ihres Gastlandes und/oder dem International Office der Gasthochschule, welchen Visumstyp Sie brauchen und welche Unterlagen Sie für Ihren Visumsantrag einreichen müssen. Sie sollten in jedem Fall nicht ohne entsprechendes Visum einreisen.