Das Formblatt V ist im Zwischenprüfungsamt, RuW Raum 1.142 einzureichen. Die Öffnungszeiten sind Mo. bis Do. 9 - 12 Uhr.
BAföG-Empfänger haben gemäß untenstehenden Übersichten Prüfungs- und Studienleistungen nachzuweisen.
Um ein "ordnungsgemäßes Studium" im Sinne des BAföG nachzuweisen, benötigen Sie folgende Leistungsnachweise:
Ende 4. Fachsemester |
4 der 5 Zwischenprüfungsleistungen: Klausur in Strafrecht Klausur in Zivilrecht Klausur in öffentlichem Recht Klausur in einem Grundlagenfach (Grundlagenschein) Hausarbeit in einem Grundlagenfach (Grundlagenschein)
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Ende 5. Fachsemester |
bestandene Zwischenprüfung
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Ende 6. Fachsemester |
bestandene Zwischenprüfung plus 3 weitere Scheine (Fortgeschrittenenscheine oder studienbegleitende Schwerpunktbereichsleistungen nach Wahl) |
Ende 7. Fachsemester |
bestandene Zwischenprüfung plus 5 weitere Scheine (Fortgeschrittenenscheine oder studienbegleitende Schwerpunktbereichsleistungen nach Wahl)
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Ende 8. Fachsemester |
bestandene Zwischenprüfung plus 3 Fortgeschrittenenscheine + 4 studienbegleitende Schwerpunktbereichsleistungen |
(Die Übersicht als pdf zum ausdrucken)
Benötigen Sie ab dem 8. Fachsemester eine Prognose über den Zeitpunkt der Beendigung des Studiums wenden Sie sich bitte an Frau Kinkel, RuW Raum 1.116, Sprechstunden: Mittwoch und Donnerstag jeweils 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
BAföG-Beauftragte/r ist der Dekan / die Dekanin des Fachbereichs. Bitte sehen Sie von einer direkten Kontaktaufnahme mit dem Dekan / der Dekanin ab und wenden sich zunächst an die Sachbearbeiterin im Zwischenprüfungsamt.