BITTE BEACHTEN: Start der Vorlesungen: KW17 / Start der Tutorien: KW18
Den Link zum OLAT-Kurs für die Veranstaltung Arbeitsrecht I finden Sie demnächst hier.
Beginn der Vorlesung (QIS): Mittwoch, 24.04.2024, 16:15 Uhr, HZ 9
Weitere Hinweise über den weiteren Verlauf der Veranstaltung erhalten Sie in der ersten Vorlesung.
Beginn der Tutorien: Montag, 29.04.2024
Gegenstand der aufeinander aufbauenden Vorlesungen Arbeitsrecht I und Arbeitsrecht II ist das Individualarbeitsrecht. Fragen des kollektiven Arbeitsrechts werden dabei nur insoweit behandelt, als es Berührungspunkte mit dem Individualarbeitsrecht gibt.
Arbeitsrecht I beginnt mit den Grundlagen des Arbeitsrechts, dem Arbeitsverhältnis, der Begrenzung der Abschlussfreiheit und einigen Begrenzungen der Inhaltsfreiheit.
Abschlussklausur: Juli 2024
Allgemeiner Hinweis zu Klausuren:
Für alle vom Lehrstuhl Prof. Waas gestellten Klausuren (Pflichtfach- und Schwerpunktbereich) gelten folgende Regelungen:
Den Link zum OLAT-Kurs zur Veranstaltung Arbeitsrecht II finden Sie demnächst hier.
Beginn der Vorlesung (QIS): Dienstag, 23.04.2024, 12:15 Uhr, HZ 11
Weitere Hinweise über den weiteren Verlauf der Veranstaltung erhalten Sie in der ersten Vorlesung.
Beginn der Tutorien: Dienstag, 30.04.2024
Gegenstand der aufeinander aufbauenden Vorlesungen Arbeitsrecht I und Arbeitsrecht II ist das Individualarbeitsrecht. Fragen des kollektiven Arbeitsrechts werden dabei nur insoweit behandelt, als es Berührungspunkte mit dem Individualarbeitsrecht gibt.
Arbeitsrecht II befasst sich mit weiteren Begrenzungen der Inhaltsfreiheit und den Begrenzungen der Änderungsfreiheit. Im Vordergrund steht allerdings die Begrenzung der Beendigungsfreiheit durch die Vorschriften des Kündigungsschutzes. Angesichts der Bedeutung dieses Teilrechtsgebiets ist ein Besuch der Veranstaltung dringend zu empfehlen.
Abschlussklausur: Juli 2024
Allgemeiner Hinweis zu Klausuren:
Für alle vom Lehrstuhl Prof. Waas gestellten Klausuren (Pflichtfach- und Schwerpunktbereich) gelten folgende Regelungen:
Den OLAT-Kurs zur Veranstaltung "Kollektives Arbeitsrecht" finden Sie demnächst hier.
Beginn des Kolloquiums (QIS): Mittwoch, 24.04.2024, 10:15 Uhr, RuW 1.303
Gegenstand der Veranstaltung ist der in den Pflichtveranstaltungen Arbeitsrecht I und II weit gehend ausgeklammerte, praktisch aber außerordentlich bedeutsame Bereich des kollektiven Arbeitsrechts: Koalitionsrecht, Tarifvertragsrecht, Arbeitskampf- und Schlichtungsrecht, Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht sowie das Recht der Mitbestimmung im Unternehmen.
Abschlussklausur: Termin wird in der Veranstaltung festgelegt.
Allgemeiner Hinweis zu Klausuren:
Für alle vom Lehrstuhl Prof. Waas gestellten Klausuren (Pflichtfach- und Schwerpunktbereich) gelten folgende Regelungen:
Für das Seminar "International Labour Organization" sind bereits alle Plätze vergeben.
Den Link zum OLAT-Kurs für die Veranstaltung Arbeitsrecht I finden Sie demnächst hier.
Beginn der Vorlesung (QIS): Mittwoch, 24.04.2024, 16:15 Uhr, HZ 9
Weitere Hinweise über den weiteren Verlauf der Veranstaltung erhalten Sie in der ersten Vorlesung.
Beginn der Tutorien: Montag, 29.04.2024
Gegenstand der aufeinander aufbauenden Vorlesungen Arbeitsrecht I und Arbeitsrecht II ist das Individualarbeitsrecht. Fragen des kollektiven Arbeitsrechts werden dabei nur insoweit behandelt, als es Berührungspunkte mit dem Individualarbeitsrecht gibt.
Arbeitsrecht I beginnt mit den Grundlagen des Arbeitsrechts, dem Arbeitsverhältnis, der Begrenzung der Abschlussfreiheit und einigen Begrenzungen der Inhaltsfreiheit.
Abschlussklausur: Juli 2024
Allgemeiner Hinweis zu Klausuren:
Für alle vom Lehrstuhl Prof. Waas gestellten Klausuren (Pflichtfach- und Schwerpunktbereich) gelten folgende Regelungen:
Den Link zum OLAT-Kurs zur Veranstaltung Arbeitsrecht II finden Sie demnächst hier.
Beginn der Vorlesung (QIS): Dienstag, 23.04.2024, 12:15 Uhr, HZ 11
Weitere Hinweise über den weiteren Verlauf der Veranstaltung erhalten Sie in der ersten Vorlesung.
Beginn der Tutorien: Dienstag, 30.04.2024
Gegenstand der aufeinander aufbauenden Vorlesungen Arbeitsrecht I und Arbeitsrecht II ist das Individualarbeitsrecht. Fragen des kollektiven Arbeitsrechts werden dabei nur insoweit behandelt, als es Berührungspunkte mit dem Individualarbeitsrecht gibt.
Arbeitsrecht II befasst sich mit weiteren Begrenzungen der Inhaltsfreiheit und den Begrenzungen der Änderungsfreiheit. Im Vordergrund steht allerdings die Begrenzung der Beendigungsfreiheit durch die Vorschriften des Kündigungsschutzes. Angesichts der Bedeutung dieses Teilrechtsgebiets ist ein Besuch der Veranstaltung dringend zu empfehlen.
Abschlussklausur: Juli 2024
Allgemeiner Hinweis zu Klausuren:
Für alle vom Lehrstuhl Prof. Waas gestellten Klausuren (Pflichtfach- und Schwerpunktbereich) gelten folgende Regelungen:
Den OLAT-Kurs zur Veranstaltung "Kollektives Arbeitsrecht" finden Sie demnächst hier.
Beginn des Kolloquiums (QIS): Mittwoch, 24.04.2024, 10:15 Uhr, RuW 1.303
Gegenstand der Veranstaltung ist der in den Pflichtveranstaltungen Arbeitsrecht I und II weit gehend ausgeklammerte, praktisch aber außerordentlich bedeutsame Bereich des kollektiven Arbeitsrechts: Koalitionsrecht, Tarifvertragsrecht, Arbeitskampf- und Schlichtungsrecht, Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht sowie das Recht der Mitbestimmung im Unternehmen.
Abschlussklausur: Termin wird in der Veranstaltung festgelegt.
Allgemeiner Hinweis zu Klausuren:
Für alle vom Lehrstuhl Prof. Waas gestellten Klausuren (Pflichtfach- und Schwerpunktbereich) gelten folgende Regelungen:
Für das Seminar "International Labour Organization" sind bereits alle Plätze vergeben.
Goethe Universität Frankfurt
Fachbereich 01
Institut für Zivil- und Wirtschaftsrecht
Campus Westend, RuW
Theodor-W.-Adorno-Platz 4
60629 Frankfurt am Main
RuW 2.121
Tel.: +49 69 798-34232
Fax: +49 69 798-34535
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