Ja, Sie müssen ein Learning Agreement einreichen. Ihre
Heimatuniversität wird Ihnen weitere Informationen dazu geben.
Das Learning Agreement muss von Ihnen, dem
Fachbereichskoordinator des Fachbereichs Internationale Beziehungen an der
Fakultät 03 sowie von Ihrem Fachbereichskoordinator in Ihrem Heimatland unterzeichnet
werden.
Sie können Ihr Learning Agreement bei Bedarf ändern. Wenn
Sie Fragen zu Kursen an der Goethe-Universität haben, können Sie sich per
E-Mail an uns wenden. Bitte beachten Sie mögliche Fristen für die Einreichung
Ihrer Änderungen des Learning Agreements an Ihrer Heimatuniversität.
An der Goethe-Universität gibt es keine Mindestanforderungen
für ECTS; bitte beachten Sie die Anforderungen Ihrer Heimatuniversität.
Wenn Kurse, die Sie an der Goethe-Universität belegen
wollten, ausfallen, können Sie sich an uns wenden und sich beraten lassen. Wir
können Ihnen helfen, neue Kurse zu finden. Bitte denken Sie daran, dass Sie Ihr
Learning Agreement ändern müssen.
Die Standards für die Anerkennung von Studiengängen werden
von Ihrer Heimatuniversität festgelegt. Bitte setzen Sie sich mit Ihrem
Fachbereichskoordinator und/oder Ihrem Prüfungsamt an der entsendenden
Hochschule in Verbindung.
Ihre Dozenten bestätigen die von Ihnen erreichten ECTS auf dem Course Certificate. Bitte setzen Sie sich am Ende des Semesters mit ihnen in
Verbindung, um diese Bescheinigung zu unterschreiben, denn reguläre Studierende
bekommen ihre ECTS online gutgeschrieben.
Sie müssen alle Ihre Kursbescheinigungen an Julia Freier vom
International Office schicken. Auf der Website des Akademischen Auslandsamtes
werden weitere Schritte erklärt.
Das Learning Agreement ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen,
Ihrer Heimatuniversität und der Goethe-Universität über Ihre Lernergebnisse zur
Anerkennung Ihrer Leistungen. Es kann jedoch vorkommen, dass Sie - aus
verschiedenen Gründen - Ihr Learning Agreement nicht einhalten können. Sie können dann immer noch Änderungen an Ihrem Learning Agreement vornehmen. Das
entsprechende Dokument für die Änderungen erhalten Sie von Ihrem zuständigen
Koordinator an Ihrer Heimatuniversität.
Das Referat für Internationale Beziehungen an der Fakultät
03 berät Sie zu allen Themen rund um das Learning Agreement.
Referentin für Internationales und Erasmus+–Koordinatorin
Dr. Anke Reinhold
Telefon: +49 (0)69 798-36571
E-Mail: international@soz.uni-frankfurt.de
PEG Raum 2G. 134
Offene Sprechstunde: dienstags und donnerstags 11-13 Uhr sowie bei Bedarf per Telefon oder Video nach individueller Absprache mit einer E-Mail an international@soz.uni-frankfurt.de
In der vorlesungsfreien Zeit findet die Sprechstunde dienstags von 11-13 Uhr statt.
Goethe-Universität
Fachbereich 03
PEG-Gebäude
Theodor-W.-Adorno-Platz 6
60323 Frankfurt am Main