Der Gleichstellungsrat ist die nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz zum 1.1.2016 gewählte Gleichstellungsvertretung des Fachbereiches der Rechtswissenschaft. Die Aufgabe des Gleichstellungsrates ist, sich aktiv für die Interessen der verschiedenen Statusgruppen (Professor*innen, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, administrativ-technische Mitarbeiter*innen, Student*innen und nicht wissenschaftliches Personal) einzusetzen, die Gleichstellung von Frauen (insbesondere am FB01) an der Goethe-Universität aktiv zu fördern und Ungleichbehandlungen entgegenzuwirken. Unser Bestreben ist mit den von uns organisierten Veranstaltungen (u. a. Working Lunches, Feministischer Studientag) ausdrücklich „all gender“ anzusprechen und willkommen zu heißen. Um die Chancengleichheit bei Stellenbesetzungen zu gewährleisten, beteiligt sich der Gleichstellungsrat insbesondere an den Einstellungsverfahren.
Der Gleichstellungsrat tritt für die Verbesserung der Stellung der Frauen in Familie, Berufs- und Arbeitswelt, Politik und Gesellschaft ein, sowie für die Verwirklichung der in Artikel 3 des Grundgesetzes verankerten Gleichheits- und Gleichberechtigungsgebote. Weiterhin setzt er sich auch dafür ein, den Belangen der Frauen ausreichend Gewicht zu geben und sie durchzusetzen.
Ein Interview mit Prof. Dr. Ute Sacksofsky, M.P.A.
https://www.breakingthrough.de/portraet-ute-sacksofsky
Gleichstellungsrat des FB01
c/o Dekanat FB01
Campus Westend / RuW-Gebäude
Theodor-W.-Adorno-Platz 4
60323 Frankfurt am Main
gleichstellungsrat@jur.uni-frankfurt.de
In Einstellungsverfahren kontaktieren Sie bitte die jeweils zuständigen Verteterinnen des Gleichstellungsrates.