Praktikum an der GU 

Sie sind Studierende*r an einer Hochschule im Ausland und interessieren sich für ein (Pflicht-)Praktikum an einem der Fachbereiche der Goethe-Universität oder am Universitätsklinikum?

Hier finden Sie alle nötigen Informationen rund um die Voraussetzungen, Bewerbung und weitere interessante Themen.

Bewerbende müssen in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllen: 

  • eingeschrieben für ein Vollzeitstudium (Bachelor, Master, PhD)
  • an einer anerkannten Hochschuleinrichtung im Ausland

Für ein Praktikum an der Goethe-Universität muss keine institutionelle Kooperation zwischen der Goethe-Universität und der jeweiligen Heimatuniversität bestehen. Es bedarf auch keiner Nominierung durch den Heimatfachbereich.

Wenn Sie Interesse an einem Praktikum an der Goethe-Universität haben, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit dem jeweiligen Fachbereich auf. Eine Bewerbung oder eine Vermittlung durch das Global Office ist leider nicht möglich.

Sofern Sie als Praktikant*in in einem Fachbereich der Goethe-Universität angenommen wurden, können Sie während Ihres Praktikums durch das Global Office als Freemover Gaststudierende*r eingeschrieben werden. 

Praktikant*innen am Fachbereich 16 - Medizin oder am Universitätsklinikum finden alle nötigen Informationen hier. Bitte beachten Sie, dass für ein klinisches Praktikum Deutschkenntnisse auf B2-Niveau vorausgesetzt werden, C1-Niveau wird empfohlen.

Bitte beachten Sie zu den Voraussetzungen und notwendigen Unterlagen auch das Merkblatt der Abt. Personalservices, welches demnächst um das Thema Praktikant*innen aus dem Ausland aktualisiert wird.

Als Staatsbürger*in eines der 27 EU-Mitgliedsstaaten oder eines EWR-Staates (Island, Liechtenstein, Norwegen) oder der Schweiz müssen Sie keine Arbeitsgenehmigung oder das Einvernehmen der Bundesagentur für Arbeit einholen. Es gelten die gleichen Regeln, wie für deutsche Bewerbende. 

Als Staatsbürger*in eines Drittstaats müssen Sie in der Regel eine Arbeitsgenehmigung bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen, um ein Praktikum absolvieren zu dürfen. Für Praktika mit Studienbezug gibt es jedoch einige Ausnahmen.

Bitte beachten Sie, dass an der Goethe-Universität nur Praktikant*innen eingestellt werden, für die eine solche Ausnahme Anwendung findet. Sie können demnach nur dann ein Praktikum an der Goethe-Universität absolvieren, wenn diese nicht als Arbeitsverhältnis eingestuft wird. Hierfür gibt es zwei praktikable Wege: 

  1. Pflichtpraktikum
    Das Praktikum ist verpflichtend (d.h. ein Praktikum - egal ob im Inland oder Ausland - ist in der Studienordnung vorgeschrieben). Um ohne Arbeitsgenehmigung ein Praktikum absolvieren zu können, müssen Sie die folgenden Bedingungen erfüllen: Sie bewerben sich um ein im Curriculum vorgeschriebenes Pflichtpraktikum, befinden sich mindestens im vierten Fachsemester, in einem Studiengang, der einen klaren Bezug zum Praktikum aufweist. Bitte beachten Sie die Hinweise zum Einvernehmen des Bundesagentur für Arbeit im Tab "Bewerbung". 

  2. Freemover
    Ihr Praktikum wird als Studienaufenthalt eingestuft (d.h. Sie lassen sich für Ihr Praktikum als Gaststudent*in/Freemover an der Goethe-Universität einschreiben). Sie müssen sich dann um ein Visum aufgrund eines Studienaufenthaltes in Deutschland bewerben. Für dieses Visum benötigen Sie keine Genehmigung durch die Bundesagentur für Arbeit. 

Bitte besprechen Sie das Vorgehen mit Ihrer Kontaktperson an der Goethe-Universität, bevor Sie das Visum beantragen.


1. Schritt:
Informieren


Schauen Sie sich zunächst die Webseite des Fachbereichs an, der Sie interessiert und identifizieren Sie Forschungen und Lehrende, die für Sie von Interesse sind.
2. Schritt:
Kontakt aufnehmen
Wenn Sie Interesse an einem bestimmten Forschungsfeld oder -projekt haben, nehmen Sie direkt Kontakt mit der*dem Lehrenden der Goethe-Universität auf. Der Fachbereich wird Ihnen mitteilen, ob es Kapazitäten für ein Praktikum gibt oder nicht.

ZusageIm Idealfall haben Sie eine Zusage des Fachbereichs erhalten und müssen sich nun ggfs. um Visum, Arbeitserlaubnis, Versicherungen, Wohnung und ähnliches kümmern. Hierbei stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Global Office auf, wenn Sie Fragen haben.

Bewerbung als FreemoverPraktikant*innen können während Ihres Praktikums als Freemover Gaststudierende eingeschrieben werden. Dadurch erhalten Sie formal einen Studierendenstatus, wodurch arbeitsrechtliche Vorgaben entfallen. 
Bitte beachten Sie dazu die jeweiligen Einschreibefristen und Vorgaben, die Sie im Tab unten finden. 
Sollten Sie sich dazu entscheiden, sich nicht als Freemover Gaststudierende*r einschreiben zu lassen, müssen Sie die arbeitsrechtlichen Vorgaben mit Ihrem*Ihrer fachlichen Betreuer*in klären.
 
3. Schritt: 
Visum
Sollten Sie die Staatsbürgerschaft eines Drittstaats besitzen, benötigen Sie in der Regel ein Visum, um ein Praktikum in Deutschland zu absolvieren.
Wichtig! Das Praktikum steht und fällt mit dem Visum. Wenn Sie kein Visum bekommen, können Sie kein Praktikum an der Goethe-Universität absolvieren. Alle Informationen zum Visum haben wir Ihnen im Tab unten zusammengefasst.

4. Schritt: 
Arbeitsgenehmigung
Als Staatsbürger*in eines EU-Mitgliedstaates, des EWR-Raums (Norwegen, Island, Liechtenstein) oder der Schweiz benötigen Sie keine Arbeitsgenehmigung oder das Einvernehmen der Bundesagentur für Arbeit.   
Staatsbürger*innen eines Drittstaats müssen in der Regel eine Arbeitsgenehmigung bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen, um ein Praktikum absolvieren zu dürfen. Für Praktika mit Studienbezug gibt es jedoch einige Ausnahmen (siehe Tab unten).
Sofern sie sich als Freemover Gaststudierende*r einschreiben lassen, können Sie sich auf ein Studierenden Visum bewerben und benötigen keine Arbeitsgenehmigung der Bundesagentur für Arbeit.

5. Schritt: 
Vorbereitung
Nach der Beantragung des Visums gilt es sich Gedanken zu folgenden Themen zu machen: 
6. Schritt:
Ankunft in Frankfurt am Main
Nachdem Sie in Frankfurt angekommen sind, müssen Sie sich (für Aufenthalte über 3 Monate) beim Bürgeramt Frankfurt anmelden. Alle Informationen zur Meldepflicht haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Als Bürger*in eines Drittstaats können Sie nur ein Praktikum an der Goethe-Universität absolvieren, wenn es nicht als Erwerbstätigkeit eingestuft wird. Ein Praktikum wird unter anderem dann nicht als Erwerbstätigkeit eingestuft, wenn es als Teil der Ausbildung anerkannt wird. 

Um als Teil der Ausbildung anerkannt zu werden, muss es sich um ein Pflichtpraktikum handeln. Sie müssen sich außerdem mindestens im vierten Fachsemester eines Studiengangs befinden, der einen klaren Bezug zum Praktikum aufweist. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, reicht das Einvernehmen der Bundesagentur für Arbeit aus (im Gegensatz zur Arbeitserlaubnis, die sehr viel schwieriger zu erlangen ist).

Mit dem Einvernehmen soll letztlich überprüft werden, ob die oben genannten Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind. Das Einvernehmen beantragt in der Regel der Arbeit-/Praktikumsgeber. Daher müssen im Zuge des Einholens des Einvernehmens auch folgende Dokumente eingereicht werden: Der Arbeitgeber muss den Erfassungsbogen für ein Fachpraktikum nach §15 Nr. 5 Beschäftigungsverordnung ausfüllen und zusammen mit der Immatrikulationsbescheinigung (auf der Vorlage der Bundesagentur für Arbeit) (Ihrer Heimatuniversität), einer Passkopie, einem Praktikumsplan und dem anabin-Ausdruck einreichen.

Bitte besprechen Sie die Abwicklung der Beantragung des Einvernehmens frühzeitig mit Ihrer Kontaktperson an der Goethe-Universität!

Alternative: Freemover-Status erlangen, siehe unten

Sofern Sie als Praktikant*in angenommen wurden, können Sie als Freemover Gaststudierende*r während Ihres Praktikums eingeschrieben werden. 

Die folgenden Zeiträume für die Einschreibung sind Standard und können nicht angepasst werden: 

  • Eine Einschreibung ist nur für die komplette Semesterlaufzeit möglich (= Oktober bis März / April bis September).
  • Es ist nicht möglich nur für einen Teil des Semesters eingeschrieben zu werden.
  • Um als Gaststudierende*r eingeschrieben zu werden, müssen Sie sich vorab bewerben. Eine direkte Einschreibung ohne eine vorangegangene Bewerbung ist nicht möglich. 

Bitte schicken Sie uns die Betreuungszusage per E-Mail bis spätestens 15. Mai (Bewerbung zum Wintersemester) // 15. November (Bewerbung zum Sommersemester) zu, damit wir Ihnen den Online-Bewerbungslink senden können.

Wenn Sie in einem der 27 EU-Mitgliedsstaaten oder in Island, Nordmazedonien, Norwegen, Liechtenstein, Serbien oder der Türkei studieren, können Sie für Ihr Praktikum an der Goethe-Universität eine Erasmus+ Förderung beantragen. Damit können Sie Ihr Praktikum an der Goethe-Universität finanziell fördern lassen.

Bitte kontaktieren Sie das International Office Ihrer Heimatuniversität, um sich zu bewerben.

Detaillierte Informationen zur Erasmus+ Förderung finden Sie auf der Webseite des DAAD. 


Förderdauer
Auslandspraktika mit einer Dauer von mindestens zwei Monaten und maximal zwölf Monaten

ZielgruppeAlle Studierenden im Bachelor, Master oder PhD

Förderungmonatliche Stipendienrate

Bewerbungüber die Heimatuniversität

Studierende dürfen sich uneingeschränkt in Deutschland aufhalten, arbeiten und damit auch Praktika absolvieren, wenn sie Staatsangehörige eines der folgenden Länder sind: 

  • eines Mitgliedslandes der Europäischen Union (EU),
  • eines Landes des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR, das sind zusätzlich Island, Liechtenstein und Norwegen) oder
  • der Schweiz.

Staaten, die nicht Mitglied oder Vertragspartner der EU sind, werden als Drittstaaten bezeichnet. Wenn Sie Staatsbürger*in eines solchen Drittstaats sind, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel (in diesem Fall ein Visum), um nach Deutschland einreisen und ein Praktikum an der Goethe-Universität absolvieren zu können.

Das Visum muss vor der Einreise beantragt werden. Dieses ist bei der deutschen Auslandsvertretung in einer Botschaft oder in einem Konsulat zu beantragen.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite der Bundesregierung.

Studierende müssen nur dann ein Visum beantragen, wenn sie aus einem Drittstaat kommen, also keine Staatsbürgerschaft eines EU- oder EWR-Mitgliedsstaats oder der Schweiz haben.

Generell sind zwei Arten von Visa relevant für Praktika an der Goethe-Universität. 

Das Schengen-Visum (USV) kann für kurzzeitige Aufenthalte von bis zu drei Monaten ausgestellt werden (90 Tage pro Halbjahr). Es kann nur in Ausnahmefällen verlängert werden. Beantragt werden kann es bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung. In der Regel ist eine Erwerbstätigkeit mit einem Schengen-Visum nicht gestattet. Ob und in welchem Umfang ggf. eine Erwerbstätigkeit gestattet ist, ist dem Visum zu entnehmen.

Das nationale Visum wird für längere Aufenthalte von über drei Monaten und maximal einem Jahr ausgestellt. Mit einem nationalen Visum und einem gültigen Reisedokument ist es nun möglich, sich bis zu drei Monate in einem Zeitraum von sechs Monaten im Schengen-Raum frei zu bewegen. Ob und in welchem Umfang das nationale Visum zur Erwerbstätigkeit berechtigt, ist dem Visum zu entnehmen.

Bitte prüfen Sie zunächst, ob Sie eine Genehmigung oder das Einvernehmen der Bundesagentur für Arbeit benötigen. Dieses müssen Sie vor dem Visum beantragen. Des Weiteren muss Ihnen bereits eine Praktikumszusage vorliegen.

Für Bewerbende aus Drittstaaten gilt es zunächst einen Termin mit einer deutschen Botschaft oder einem deutschen Konsulat zu vereinbaren. In der Regel gibt es hierfür spezielle Terminbuchungssysteme. Beachten Sie die teilweise langen Wartezeiten für einen Termin. 

Parallel sollten Sie den Visumsantrag vorbereiten. Sie benötigen in der Regel die folgenden Unterlagen: 

  • Reisepass: Beachten Sie die Gültigkeit des Reisepasses. 
  • Antragsformular: Das Visums-Antragsformular finden Sie auf der Webseite jeder Botschaft. 
  • Biometrische Passfotos
  • Formale Praktikumszusage
  • Ggf. Arbeitsgenehmigung bzw. Einvernehmen der Bundesagentur für Arbeit
  • Ggf. weitere Nachweise mit Belege. Die genauen Unterlagen finden Sie auf der Webseite der deutschen Botschaften und Konsulate.

Für die Antragsstellung wird eine Gebühr erhoben. Die Bearbeitungszeit variiert, sie sollten jedoch mehrere Wochen einplanen. 

Sollte Ihr Visum nicht für die gesamte Dauer Ihres Aufenthaltes ausgestellt sein, müssen Sie nach Ihrer Ankunft einen Aufenthaltstitel beantragen. 

Weitere Hinweise der Bundesregierung finden Sie hier.

Erasmus+ Traineeship

Wenn Sie an einer Universität im Erasmus+ Raum (Programmländer) eingeschrieben sind, können Sie sich über Erasmus+ für Ihr Praktikum an der Goethe-Universität fördern lassen (siehe Tab oben).

Gefördert werden Praktika im Ausland zwischen zwei und zwölf Monaten pro Studienabschnitt. Die Bewerbung erfolgt über die Heimatuniversität. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der EU.

RISE Germany - Research Internship in Science and Engineering

Das RISE Germany Programm ermöglicht es Bachelor-, Master- und PhD-Studierenden der Natur- und Ingenieurwissenschaften von nordamerikanischen, britischen und irischen Hochschulen eine Förderung für ein Forschungspraktikum zu beantragen.

Informationen finden Sie hier für Bachelorstudierende und hier für Master- und PhD-Studierende. 

Für weitere Förderungsmöglichkeiten für Ihr Praktikum an der Goethe-Universität kontaktieren Sie bitte das International Office Ihrer Heimatuniversität

Generelle Versicherungspflicht: 

Sie sind rechtlich dazu verpflichtet, für Ihren Aufenthaltszeitraum in Deutschland eine Krankenversicherung abzuschließen und nachzuweisen.

Versicherungspflicht als EU-Staatsbürger*in: 

Als Staatsbürger*in eines EU-Mitgliedsstaats sind Sie in der Regel über Ihre Krankenversicherung im Heimatland auch in Deutschland versichert. Bitte prüfen Sie gründlich, ob und in welchem Umfang Ihre Krankenversicherung in Deutschland gültig ist und schließen Sie ggf. eine Zusatzversicherung ab.

Versicherungspflicht als Erasmus+ Trainee

Das Erasmus+ Stipendium für Praktika setzt zusätzlich zur Krankenversicherung eine Unfall- und Haftpflichtversicherung voraus. Prinzipiell sind Sie über die Goethe-Universität unfall- und haftpflichtversichert - allerdings nur wenn Sie während des Zeitraums Ihres Praktikums als Gaststudierende*r eingeschrieben sind (siehe Einschreibung als Freemover oben) - und nur in beschränktem Umfang. So sind Unfälle am und auf dem Weg zum/vom Arbeitsplatz abgedeckt, jedoch nicht in der Freizeit. Wir empfehlen Ihnen daher eine Zusatzversicherung abzuschließen.

Weitere Informationen zum Versicherungsschutz finden Sie hier.

Das Global Office kann Ihnen leider keine Wohnheimzimmer für die Aufenthaltszeit in Frankfurt zur Verfügung stellen.

Sie finden jedoch eine Übersicht auf der Webseite des Welcome Centres, auf der Sie zahlreiche Wohnraumvermittlungsagenturen sowie Webseiten zur privaten Suche von Wohnungen und Wohngemeinschaften finden.

Weitere Informationen finden Sie außerdem hier.

Wenn Sie Ihre Wohnung in Frankfurt bezogen haben und länger als 3 Monate in Deutschland bleiben wollen, müssen Sie sich nach dem Meldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach Ankunft in Frankfurt anmelden. Die Anmeldung erfolgt in einem der Bürgerämter der Stadt Frankfurt, ist kostenlos und es sind folgende Unterlagen notwendig: 

  • Ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung (Sie können das Formular auf der Webseite der Stadt Frankfurt herunterladen).
  • Identitätsnachweis für alle anzumeldenden Personen (Personalausweis, Reisepass).
  • Mietvertrag oder anderer schriftlicher Nachweis des aktuellen Wohnsitzes.

Eine Terminvereinbarung kann online unter folgendem Link vorgenommen werden.

Im Bürgeramt erhalten Sie eine Meldebescheinigung, die Sie unter anderem für die Beantragung Ihres Aufenthaltstitels oder ggf. für die Eröffnung eines Bankkontos benötigen.

Bitte beachten Sie: falls Sie während Ihres Aufenthaltes die Wohnung wechseln, müssen Sie sich bei dem für Ihren neuen Wohnort zuständigen Bürgeramt ummelden, d.h. Ihre neue Adresse registrieren lassen. Wenn Sie Deutschland verlassen, müssen Sie sich im Bürgeramt abmelden.

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Kontakt

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Student Mobility Team - Incoming

Email incoming@uni-frankfurt.de

Tel. (069) 798-17191, -17254, -15080