Ins Ausland mit...

Bei einem Auslandsstudium mit Kind spielen neben fachlichen, sprachlichen und kulturellen Gegebenheiten an einer potentiellen Gasthochschule weitere Faktoren eine entscheidende Rolle. Die Suche nach Betreuungs- und passenden Wohnmöglichkeiten bedeutet nicht selten eine Herausforderung für Studierende mit Kind, die zusätzlich zur Überwindung der Sprachbarriere und der Organisation des Studienalltags gemeistert werden muss.
Gern informieren wir Sie über Austauschprogramme bzw. Fördermöglichkeiten und unterstützen Sie bei der Bewerbung. Schreiben Sie uns an outgoing@uni-frankfurt.de oder kommen Sie in die Sprechstunden des Study Abroad-Teams des IO. 

Fördermöglichkeiten

Hier finden Sie zusammengefasst einen kurzen Überblick über zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen der Austauschprogramme für einen Auslandsaufenthalt mit Kind. Zu den üblichen Förderungsmöglichen erfahren Sie z.B. hier mehr.

Erasmus+: Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder während des Erasmus-Studienaufenthaltes mit ins Gastland nehmen, erhalten neben dem regulären Mobilitätszuschuss eine monatliche Pauschale (Social Top-up) von 200€. Leider erhöht sich diese Summe nicht, auch wenn Sie mit 2 oder mehr Kindern ins Ausland gehen. Infos zur Antragstellung für das Social Top-up im Rahmen von Erasmus+ finden Sie hier. Nach Beendigung der Mobilität ist ein ausführlicher Erfahrungsbericht und Nachweise für die Mitnahme des/der Kindes/r (z.B. Reiseunterlagen oder Betreuungsnachweise vor Ort) einzureichen.

Für einen Praktikumsaufenthalt im europäischen Ausland können Studierende sich ebenfalls um einen Mobilitätszuschuss über das Erasmus+ Programm bewerben. Der monatliche Zuschuss wird für Studierende, die mit Kind ins Ausland gehen ebenfalls leicht aufgestockt.

DAAD-Stipendien: Der DAAD vergibt länderabhängige monatliche Stipendien für Studienaufenthalte an anerkannten Hochschulen im Ausland. Da in aller Regel auch während des Auslandsaufenthalts Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz bezogen werden kann, gewährt der DAAD keine zusätzlichen Kinderzuschläge. Kinderbetreuungskosten können hingegen bis zu bestimmten Obergrenzen vom DAAD übernommen werden. Die einzelnen Bestimmungen sind abhängig von Programm und Zielland.

Auslandsbafög mit Kinderzuschlag:· Selbst wenn Sie regulär nicht bezugsberechtigt sind, kann es sich lohnen einen Auslands-BAföG Antrag zu stellen, da hier der Bedarf anders berechnet wird. Zum Regelsatz erhalten Studierende mit Kind(ern) einen Kinderzuschlag je Kind. Detaillierte Informationen finden sich auf der Webseite "bafoeg-aktuell". Der Antrag auf Auslands-BAföG sollte sechs Monate vor Beginn der Mobilität beim jeweiligen Auslands-BAföG-Amt gestellt werden. Dessen Zuständigkeit ist bundesweit zentral geregelt und richtet sich nach dem Land, in das die Reise gehen soll.

Erfahrungsberichte von Studierenden der Goethe-Uni:
(Bei Interesse können wir gerne den Kontakt herstellen. Schreiben Sie uns einfach eine Email an outgoing@uni-frankfurt.de, die wir dann gerne weiterleiten.)

    ERASMUS mit Kind in Finnland (SoSe 2022): 
    ERASMUS mit Kind in Rumänien (SoSe 2019): 
    Als Paar mit Kind an der University of Toronto (WS 21/22):

    Eine Behinderung oder chronische Erkrankung muss einem Auslandsaufenthalt nicht im Wege stehen. Schreiben Sie uns unter outgoing@uni-frankfurt.de oder kommen Sie in die Sprechstunde des Study Abroad-Teams des Global Office und lassen Sie sich zu ERASMUS, Austauschprogrammen und Fördermöglichkeiten beraten.

    Ins Ausland mit Behinderung – (wie) geht das?

    • Das Deutsche Studentenwerk (DSW) hat umfangreiche Informationen zum Auslandsstudium für Studierende mit Behinderungen zusammengestellt, u.a. zu Finanzierung und Krankenversicherung: DSW: Auslandsstudium mit Behinderung
    • InclusiveMobility.eu versteht sich als europäische Plattform rund um das Thema Auslandsstudium und Inklusion und bietet vielfältige Informationen in englischer Sprache 
    • Um sich ein Bild vom Zielland und den jeweiligen Partnerhochschulen zu machen, lohnt sich ein Blick in Erfahrungsberichte von anderen Studierenden: Erfahrungsberichte
    • Die Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit hat Informationen zur Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigung zusammengestellt: eu.daad.de/engagiert

    Finanzierung des Auslandsaufenthalts

    Studierende mit einer Behinderung von mindestens 30 GdB haben die Möglichkeit, über das Erasmus+ Programm eine Zusatzförderung für durch den Auslandsaufenthalt bedingte Mehrkosten zu erhalten.

    Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung, die in ERASMUS oder in einem DAAD-Programm gefördert werden (z.B. das PROMOS-Programm), können einen Antrag auf Kostenübernahme für auslandsbedingte Mehrkosten (Obergrenze i.d.R. 10.000 Euro) stellen: Mobilität mit Behinderung

    Kontakt

    Goethe-Universität Frankfurt
    Global Office
    Eschersheimer Landstraße 155
    c/o House of Labour
    3. Stock
    60323 Frankfurt am Main

     
    Student Mobility Team
     
    Studium im Ausland

    Olaf Purkert
    Raum 330

    Jule Türke
    Paula Faber
    Raum 328

     
     
     
    Praktikum im Ausland / DAAD PROMOS
    Luisa Döhner

    Raum 331

    auslandspraktikum@uni-frankfurt.de
    promos@uni-frankfurt.de