Eine in Hessen erworbene oder in Hessen anerkannte Fachhochschulreife berechtigt zu einem Bachelor-Studiengang (gestufter Studiengang), nicht jedoch zum Studium mit Abschluss Staatsexamen oder Magister.
Bewerberinnen und Bewerber, die den schulischen Teil der Fachhochschulreife an einer Hessischen Schule erworben haben, können sich damit um einen Studienplatz bewerben und nehmen am Vergabeverfahren teil. Für die endgültige Zulassung/Immatrikulation zum Studium muss dann allerdings die gesamte Fachhochschulreife aus schulischem und beruflichem Teil nachgewiesen werden. Dieses Gesamtzeugnis muss die, den schulischen Teil bestätigende Schule ausstellen und ist der Universität bis zum Vorlesungsbeginn beglaubigt vorzulegen. Besteht die Fachhochschulreife aus einem schulischen und einem praktischen Teil, ergibt sich das Datum des Erwerbs der FH-Reife aus dem zuletzt erworbenen Teil. Liegt dieser Termin nach dem Bewerbungszeitpunkt, aber vor Semesterbeginn (Wintersemester: 01.10., Sommersemester: 01.04. eines Jahres) ist als Zeitpunkt des Erwerbs der FH-Reife für ein WS der 01.06., für ein SoSe der 01.12. anzugeben.
Wurde der schulische Teil der Fachhochschulreife außerhalb Hessens erworben, ist damit zunächst auch eine Bewerbung möglich, sofern diese Bescheinigung auch für Hessen gültig ist (siehe unten)!
Wurde danach die generelle Fachhochschulreife außerhalb Hessens bestätigt und enthält diese nicht eine Formulierung wie: "Entsprechend dem Beschluss der Kultusministerkonferenz in der Fassung vom .... berechtigt dieses Zeugnis in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland zum Studium an Fachhochschulen" oder ist die Berechtigung für das Bundesland Hessen nicht erwähnt, benötigen Sie eine entsprechende Anerkennung für Hessen. Diese ist beim
Staatlichen Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt, Rheinstraße 95, 64295 Darmstadt zu beantragen.