FAQs zum Auslandsstudium

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zur Planung und Durchführung eines Auslandsaufenthalts.

Jeder Anfang ist schwer, so auch die erste Informationsbeschaffung bei dem Vorhaben ins Ausland zu gehen. 

Hier einige Tipps unsererseits:
  • Fragen Sie Ihre Kommilitonen und Kommilitoninnen, Freund*innen und Bekannte nach eigenen Auslandserfahrungen. 
  • Lesen Sie sich die Erfahrungsberichte von Studierenden, die bereits einen Auslandsaufenthalt hinter sich haben, aufmerksam durch. Hier können Sie entweder einem schon gefassten Plan genauere Form geben oder auch bessere Orientierung bekommen, wie und wohin es genau gehen soll.
  • Wenden Sie sich an die studentischen Vertretungen und Initiativen in Ihrer Fakultät. Schauen Sie sich nach Organisationen und Vereinen in Ihrer Region um, die sich mit dem Thema befassen. 
  • Besorgen Sie sich Studienführer, Reiseführer und andere auslandsbezogene Publikationen und nehmen Sie sich die Zeit für umfassende eigene Recherche im Internet. Dies betrifft sowohl die Webseite Ihrer Heimatuniversität, welche sich mit dem internationalen Angebot befasst (auf der Sie sich ja gerade schon befinden), als auch die Internetseite der Universität oder des Programms, an dem sie teilnehmen wollen.

Wer im Ausland studieren will, muss früh mit der Planung und Vorbereitung anfangen. Man sollte mit den ersten Überlegungen bereits ungefähr eineinhalb Jahre vor Beginn des Auslandsaufenthaltes (d.h. ggf. in den ersten beiden Semestern des Studiums) beginnen. Dies ist begründet durch die Bewerbungstermine und Bearbeitungsfristen bei Stipendienprogrammen oder den ausländischen Hochschulen. Besonders wichtig ist es, Bewerbungsfristen zu kennen, denn was könnte ärgerlicher sein, als wenn man diese um ein paar Tage verpasst und die nächste erst ein Jahr später ist!

Einen Zeitplan für die Organisation Ihres Auslandsstudiums finden Sie in unserer Broschüre zum Auslandsstudium.

  • Um Sie bei der Planung und Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes zu unterstützen, bietet Ihnen das Global Office die Möglichkeit einer persönlichen Beratung. In dieser Beratung können die Modalitäten eines Auslandsaufenthaltes unter Beachtung der konkreten Situation jedes Einzelnen betrachtet werden. Darüber hinaus werden Hinweise für die Bewerbung um Stipendien gegeben, Formalitäten geklärt und sonstige Hilfestellung geleistet.
  • Die wichtigste Voraussetzung für den Erfolg Ihres Auslandsaufenthaltes ist jedoch ein hohes Maß an Eigeninitiative! Bereiten Sie sich bitte deshalb vor dem Gespräch gründlich vor, indem Sie sich mit den Informationen auf unserer Homepage und Broschüre vertraut machen, um eigenständig Präferenzen über Dauer, Zeitpunkt, Zielregion und Zweck des Auslandsaufenthaltes zu bestimmen. Danach sind Sie willkommen in unserer persönlichen Beratung während der Sprechzeiten (Terminvergabe nicht nötig).
  • gute Kenntnisse der Sprache des Gastlandes bzw. der Unterrichtssprache
  • zum Zeitpunkt der Bewerbung sollte man sich im 2./3. Fachsemester befinden, in manchen (Bachelor-)Ausnahmefällen ist eine Bewerbung bereits am Ende des abgeschlossenen ersten Semesters erforderlich/ratsam - beachten Sie bitte auch Ihre Studienordnung, da in manchen Studiengängen ein bestimmtes Fachsemester für das Auslandssemester vorgesehen ist
  • bei Bachelor-Studierenden empfiehlt sich in der Regel ein Auslandaufenthalt ab dem 3. Fachsemester, im MA-Studium kann man ab dem 2. Semester ins Ausland gehen, für die traditionellen Studiengänge (Magister / Diplom / Staatsexamen) gilt: zum Antritt des Auslandsaufenthaltes sollte in der Regel das Grundstudium abgeschlossen sein
  • vor Antritt eines Aufbaustudiums (Master) im Ausland benötigt man einen Nachweis über ein erfolgreiches Erststudium (mind. Bachelor)
Im "GoetheGlobe" finden Sie Erfahrungsberichte ehemaliger Teilnehmer*innen an den folgenden Programmen der Goethe Universität: 
  • Direktaustauschprogramme (weltweit; Studium)
  • Erasmus (Europa; Studium)
  • Erasmus Praktika (Europa; Praktikum)
  • Promos (weltweit; Studium, Praktikum, Sprachkurse, Forschung)

Auf der Seite BMBF/DAAD-Initiative "studieren weltweit - ERLEBE ES!" gibt es weitere Erfahrungsberichte bzw. Eindrücke momentaner Austauschstudierender (anderer Hochschulen) sowie weitere Tipps.

  • Bei den meisten Programmen muss bei Antritt des Auslandsstudium mind. ein Studienjahr im Heimatland abgeschlossen sein.
  • Aufgrund der zeitlichen Begrenzung des Studiums empfiehlt sich bei Bachelor-Studiengängen eine Bewerbung für eines der vielfältigen Stipendienprogramme im 2. bzw. 3. Semester, sodass der Aufenthalt im Ausland ab dem 3. Semester stattfinden kann. 
  • Master-Studierende können sich bereits im 1. Fachsemester bewerben, sodass sie ab dem 2. Semester ins Ausland gehen können. 
  • Die meisten Magister/Diplom/Staatsexamen-Studierenden gehen nach dem Grundstudium für 1-2 Semester an eine ausländische Hochschule, da für nahezu alle Stipendien- bzw. Austauschprogramme bei Antritt des Aufenthaltes ein abgeschlossenes Grundstudium vorausgesetzt wird.
  • Möchte man für zwei Semester im Ausland studieren, ist zu beachten, dass die von uns administrierten Programme in Studienjahren (d.h. WS und SoSe) organisiert sind, sodass ein zweisemestriger Auslandsstudienaufenthalt sinnvollerweise im Wintersemester starten sollte. Schauen Sie sich einfach einmal unsere verschiedenen Austauschprogramme an.
  • Graduierten bietet sich die Möglichkeit, ein Aufbaustudium (Master) bzw. einen Teil dessen im Ausland zu absolvieren oder im Rahmen einer Promotion ins Ausland zu gehen. Hier ist die Seite von Deutschlands größtem Stipendiengeber DAAD sicherlich hilfreich. In der Stipendiendatenbank kann hier nach passenden Fördermöglichkeiten geschaut werden.

Je nachdem für welches Programm oder Stipendium Sie sich bewerben, richtet sich die Bewerbung an unterschiedliche Stellen. Weitere Informationen sind auf den entsprechenden Webseiten zu finden:

  • Erasmus: Die Bewerbung richtet sich an die entsprechenden Programmbeauftragten des Fachbereiches (genaue Infos zur ERASMUS-Bewerbung
  • universitätsweite, d.h. fachbereichsübergreifende Direktaustausch- und Hessenaustauschprogramme sowie Bewerbungen für Fulbright (Studierende): Bewerbungen werden an das Global Office gerichtet.
  • Bewerbungen für Stipendien des DAADs richten sich direkt an diesen 
  • Fulbright-Bewerbungen von Graduierten gehen direkt an die Fulbright-Kommission.
  • Beglaubigungen von Kopien: Brauchen Sie für eine Bewerbung für ein Auslandsstudium oder -praktikum Beglaubigungen von Kopien Ihrer Dokumente, dann kommen Sie mit den Kopien sowie den Originalen zu uns in die Sprechstunde. Frankfurter Studierenden beglaubigen wir dies nach erfolgreichem Abgleich gerne kostenlos. 
  • Übersetzungen von Zeugnissen und Leistungsnachweisen: Das Global Office übersetzt keine Dokumente, bestätigt in Ausnahmefällen vom Studierenden/Alumni der GU selbst vorgenommene Übersetzungen von universitären Zwischen- oder Abschlusszeugnissen ins Englische, wenn das zuständige Prüfungsamt keine englischsprachige Version des Zeugnisses zur Verfügung stellt. Dies stellt nur einen vorübergehenden Service dar, bis alle Prüfungsämter den zweisprachigen Service anbieten. Eine Vorlage für das Transcript sowie Übersetzungsbeispiele für Zeugnisse finden Sie hier.
Achten Sie bei Ihrer Bewerbung darauf, welcher Sprachnachweis gefordert wird bzw. ob ein offizielles Sprachzertifikat verlangt wird oder ein Lektor*innensprachzeugnis ausreicht:
  • Oft wird bei Eigenbewerbungen an ausländischen Hochschulen ein offizielles Sprachzertifikat (z.B. Toefl oder IELTS) verlangt. Diese werden bei speziellen Instituten oder privaten Sprachschulen abgelegt und sind kostenpflichtig. 
  • Manchmal reicht ein Lektor*innensprachzeugnis aus, gerade bei Bewerbungen für Austauschprogramme der Universität. Um dieses zu erhalten, legen Sie an der Heimatuniversität einen Test bei einem*r Sprachlektoren/in für die jeweilige Sprache ab. Ein Lektor*innensprachzeugnis ist kostenlos.
  • Alternativ zum Lektor*nnensprachzeugnis können auch andere Sprachnachweise akzeptiert werden. Diese müssen jedoch formal und inhaltlich mit dem Lektor*innensprachzeugnis übereinstimmen, d.h. auf die verschiedenen Fertigkeiten Lesen, Schreiben, Hören, Sprechen eingehen und sich nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) richten.
Sprachnachweise sind generell 2 Jahre gültig (bis Beginn des Auslandsaufenthaltes). 


Weitere Infos zu offiziellen Sprachnachweisen und Lektor*innensprachzeugnissen finden Sie hier.  


Gehen Sie zunächst davon aus, dass Sie während eines Auslandsaufenthalts wahrscheinlich mehr Geld benötigen, als wenn Sie das Semester zu Hause verbringen würden. Eine gesunde finanzielle Basis ist für jeden Auslandsaufenthalt also unabdingbar – die Lebenshaltungskosten im Ausland sind häufig genauso hoch, teils noch höher als in Deutschland. Dies kommt natürlich auch darauf an, in welcher Stadt Sie Ihren Auslandsaufenthalt verbringen. Hinzu kommen Reisekosten, Versicherungen und eventuell Studiengebühren.  

Ein Tipp ist also: Wenn Sie vorhaben, während des Studiums einen Auslandsaufenthalt durchzuführen - fangen Sie an zu sparen!


Übernahme von Kosten:

  • Bei universitären Austauschprogrammen (z.B. ErasmusDirektaustauschprogramme) werden die Studiengebühren generell erlassen. Bei Erasmus bekommt man außerdem ein monatliches Mobilitätsstipendium. 
  • Zuschüsse zu Reisekosten und/oder monatliche Pauschalen können bei erfolgreicher Bewerbung von verschiedenen Stipendienprogrammen (z.B. Fulbright für Auslandsaufenthalte in den USA oder PROMOS) übernommen werden.
  • Stipendien, die auch Studiengebühren decken, sind eher selten. Ein solches Stipendium ist z.B. das Jahresstipendium vom DAAD
  • Studierende, die im Inland BAföG erhalten, bekommen auf jeden Fall Auslands-BAföG. Aber auch wenn man hier keins bekommt, kann es sich lohnen, einen Antrag auf Auslands-BAföG zu stellen, da von erhöhten Aufwendungen während eines Auslandsaufenthalts ausgegangen wird. Besonders interessant für Freemover (d.h. Studierende, die nicht im Rahmen eines Austauschprogramms im Ausland studieren) ist, dass, wenn man Auslands-BAföG erhält, "nachweisbar notwendige" Studiengebühren bis zu 4.600 Euro für maximal ein Jahr übernommen werden können (d.h. diese müssen nicht zurückgezahlt werden). 

Genauere Infos und weitere Links zu Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie auf unserer Seite Finanzierung und Stipendien.

Wir im Global Office sind zuständig für alle Studierenden der Goethe-Universität. Fachspezifische Fragen können wir nicht beantworten. Für diese wenden Sie sich bitte an die zuständigen Personen in Ihrem Fachbereich, je nach Fragen z.B. an die ERASMUS-Programmbeauftragten, Studiengangskoordinator*innen oder auch an das Prüfungsamt. 

Egal ob Sie einen selbstorganisierten Aufenthalt durchführen oder ob er Teil eines Austauschprogrammes ist:
  • Es liegt in Ihrer Verantwortung an der Gastinstitution angebotene Veranstaltungen zu recherchieren. Diese sind in der Regel auf der Webseite der Gastuniversität einzusehen. Orientieren Sie sich bitte am Vorlesungsverzeichnis des jeweiligen Semesters des Vorjahres (da das Vorlesungsverzeichnis Ihres Auslandssemester zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung wahrscheinlich noch nicht veröffentlicht ist).  
  • Mit den Beschreibungen zu den entsprechenden Kursen können Sie sich an das zuständige Prüfungsamt, die*den zuständige*n Dozentin*en oder Professor*in vor der Abreise wenden, um eine mögliche Anerkennung zu besprechen. Weitere Infos zur Anerkennung finden Sie hier. Aufgrund Ihrer bisherigen Leistungen ergibt sich meist von selbst, was sinnvoll ist zu belegen und je nach Programm bzw. Vorhaben muss dann gesehen werden, wie viele Kurse pro Semester oder Jahr ausgewählt werden müssen.  
Die Frage der Anerkennung des Auslandsstudiums für das weitere Studium an Ihrer Heimathochschule sollte nach Möglichkeit vor Antritt des Aufenthaltes mit dem zuständigen Prüfungsamt, Dozent*innen oder Professor*innen geklärt werden. Anhand der Kursbeschreibungen der ausländischen Hochschule kann abgestimmt werden, welche Kurse, Seminare etc. auf das Studium angerechnet werden können. Im Rahmen des Bologna-Prozesses (EU-Studienreform) sollen Studienleistungen innerhalb der EU vergleichbar gemacht und alle Abschlüsse gegenseitig anerkannt werden. Wenn es um die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen geht, muss eine Prüfung der Studienleistungen vom/von der zuständigen Lehrenden, Prüfungsamt des Fachbereichs oder staatlichen Prüfungsamt erfolgen. Genauere Infos zur Anerkennung finden Sie hier
ECTS steht für "European Credit Transfer System“. Ziel ist die Entwicklung eines einheitlichen Anerkennungs- und Kreditierungssystems in den EU-Staaten. Die Einführung von ECTS in allen Studiengängen ist erklärtes Ziel des Erasmus -Programms. An der Goethe-Universität Frankfurt haben etliche Fachbereiche das ECTS eingeführt. Weitere Informationen zu ECTS erhalten Sie bei den Programmbeauftragten.

Nein, es gibt KEINE Altersgrenze für ein Auslandssemester. Einer unserer ältesten ERASMUS-Teilnehmer war über 60 Jahre alt!

Allerdings sollte man die folgenden Punkte beachten:

  • Oft kann man sich im Rahmen eines Austauschs auch für einen Wohnheimplatz bewerben. Im Wohnheim wohnen aber oft jüngere Studierende, sodass dies dann vielleicht eine nicht so gute Option ist, wenn man selbst etwas älter ist. In diesem Fall wäre es wahrscheinlich sinnvoller, sich eine anderweitige Unterkunft zu suchen. 
  • Eventuell gibt es Altersgrenzen für bestimmte Stipendienprogramme. 
  • Wer BAföG erhalten möchte, darf bei Beginn der Ausbildung das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bei Masterstudiengängen das 35. Lebensjahr (Infos bzgl. Ausnahmen).
  • Teilnehmer*innen an einem Austauschprogramm sind dazu verpflichtet, an ihrer Heimathochschule immatrikuliert zu bleiben. Daher müssen sie sich regulär zu den Rückmeldeterminen wie gewohnt zurückmelden und den Semesterbeitrag begleichen. 
  • Eine Rückerstattung des RMV-Beitrages kann bei einem Auslandsaufenthalt von mind. 3 Monaten bei der Härtefondsstelle beantragt werden (letztmöglicher Termin für die Antragstellung ist jeweils drei Wochen nach Vorlesungsbeginn).
Urlaubssemester:
  • Wer einen ein- bis zweisemestrigen Auslandsaufenthalt absolviert, kann sich im Studien-Service-Center des Studierendensekretariats für die Studiendauer beurlauben lassen (Antragsfristen: 31.10. für WS, 30.4. für SoSe). 
  • In der Regel stehen jedem Studierenden zwei Urlaubssemester aufgrund eines Auslandsaufenthalts zur Verfügung, in Ausnahmefällen auch mehr. 
  • Die Zahl der Fachsemester stagniert.
  • Studierendenstatus und studentische Krankenversicherung bleiben erhalten, auch das Kindergeld kann während einer Beurlaubung weiterhin ausgezahlt werden (dafür muss der Familienkasse eine Studienbescheinigung der ausländischen Universität eingereicht werden) 
  • Die im Ausland erbrachten Studienleistungen können anerkannt werden, auch wenn man Urlaubssemester genommen hat. Man kann während der Urlaubssemester allerdings keine Leistungen an der Goethe-Universität erbringen! 
  • In manchen Fällen ist eine Beurlaubung nicht sinnvoll, z.B. wenn während oder am Ende des Semesters Prüfungen an der Goethe-Universität gemacht werden wollen/sollen, denn das ist während eines Urlaubssemesters nicht möglich.
  • Für ein Auslandsstudium ist eine Doppeleinschreibung an einer in- und ausländischen Hochschule möglich. 
  • Eine Exmatrikulation macht nur Sinn, wenn der Studienabschluss im Ausland geplant ist.
  • Das Studien-Service-Center ist für Belange, die mit der Beurlaubung zu tun haben, zuständig und sollte für weitere Fragen kontaktiert werden.  

Rückerstattung des RMV-Beitrages:

  • kann bei einem Auslandsaufenthalt von mind. 3 Monaten bei der Härtefondsstelle beantragt werden (unabhängig davon, ob ein Urlaubssemester genommen wurde; letztmöglicher Termin für die Antragstellung ist jeweils drei Wochen nach Vorlesungsbeginn). 

Im Gastland:

  • Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der EU und des EWR sind berechtigt, ohne Arbeitserlaubnis in jedem Land der EU oder des EWR zu arbeiten, falls der Job zeitlich mit dem Studium vereinbar ist. Wenn Sie dort arbeiten möchten, sollten Sie sich in jedem Falle vor der Ausreise beim jeweiligen Konsulat oder der Botschaft nach den Voraussetzungen für die Beantragung einer solchen Arbeitserlaubnis erkundigen. 
  • In vielen Ländern ist eine Arbeitsaufnahme grundsätzlich nicht möglich oder an enge Bedingungen geknüpft, z.B. können, je nach Visum, in den USA Ausländer*innen nur Jobs innerhalb der Hochschulen (Bibliothek, Computer Lab, Küche, Wohnheim etc.) antreten. Daher sollten Sie die Möglichkeit, im Gastland zu arbeiten, nicht von Anfang an in Ihre finanziellen Pläne mit einbeziehen. 

Im Home Office:

  • Während eines Auslandsstudiums darf man max. 20 Stunden pro Woche arbeiten. Erlaubt die Gasthochschule nur eine geringere Stundenzahl, gilt deren Vorgabe. 
  • Klären Sie mit Ihrer Arbeitsstelle, ob Sie Ihren Job im Homeoffice im Ausland weiter machen können. (Manche Arbeitsstellen erlauben NICHT die Tätigkeit im Homeoffice außerhalb Deutschlands.)
  • Eine Auslandskrankenversicherung sollte grundsätzlich vorhanden sein. Besteht schon eine Auslandskrankenversicherung, überprüfen Sie, ob die Versicherung nur für einen Urlaub oder auch für einen längeren Aufenthalt im Ausland gilt.
  • Eine ausreichende Auslandskrankenversicherung ist oft Bedingung für die Zulassung zum Studium an einer ausländischen Hochschule, für die Visumserteilung oder auch für die Auszahlung eines Stipendiums. In jedem Fall sollten Sie ausreichend versichert sein, und studentische Versicherungen im Ausland decken oft nicht das gleiche Leistungsspektrum ab wie Ihre Versicherung im Heimatland. 
  • Möchten Sie im europäischen Ausland studieren, können Sie u.U. Ihre Krankenversicherung "mitnehmen" bzw. die Europäische Krankenversicherungskarte nutzen, welche sich auf der Rückseite der deutschen Krankenkassenkarte befindet. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über den (ausreichend notwendigen) Schutz und wie dieser zu erreichen ist, falls er nicht automatisch gegeben ist.
  • Wenn Sie im außereuropäischen Ausland studieren möchten, gelten deutsche Pflichtversicherungen nicht. Erkundigen Sie sich bei Anbietern von Privatversicherungen, aber auch bei Reisebüros und Verkehrsclubs nach geeigneten Auslandskrankenversicherungen. Hier lohnt sich ein Preis-Leistungs-Vergleich. 
  • Bei Ihrer Versicherung können Sie sich außerdem erkundigen, zu welchen Bedingungen Sie Ihre deutsche Versicherung kündigen bzw. ruhen lassen können. Beachten Sie hierbei aber, dass Sie dann nicht in Deutschland versichert wären, also auch z.B. bei einem Heimaturlaub oder für den Fall, dass Sie aufgrund einer Verletzung oder schlimmeren Erkrankung Ihren Auslandsaufenthalt abbrechen müssten. 
  • Achtung: An manchen außereuropäischen Hochschulen muss die Versicherung vor Ort abgeschlossen werden, welches natürlich mit weiteren Kosten verbunden ist. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Gasthochschule.

Studienaufenthalte im Rahmen der EU sind generell für Staatsbürger*innen europäischer Länder unproblematisch und ohne Visum möglich. Außerhalb der EU können Sie sich jedoch in der Regel in keinem Land für andere als touristische Zwecke längere Zeit ohne Visum aufhalten. Ob Sie ein Visum brauchen oder nicht, hängt nicht nur von der Dauer, sondern auch vom Zweck Ihres Aufenthalts ab. Maßgebend ist dabei, ob Sie zum Studium, Praktikum oder z.B. für Forschungen ins Gastland gehen. Erkundigen Sie sich beim Konsulat Ihres Gastlandes und/oder dem International Office der Gasthochschule, welchen Visumstyp Sie brauchen und welche Unterlagen Sie für Ihren Visumsantrag einreichen müssen. Sie sollten in jedem Fall nicht ohne entsprechendes Visum einreisen.

Staatsbürger*innen außereuropäischer Länder benötigen meist auch für Studienaufenthalte innerhalb weiterer Länder der EU ein Visum für das entsprechende Land. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig beim jeweiligen Konsulat.
Studierende aus Nicht-EU-Staaten (=Drittstaaten), die einen Aufenthaltstitel in Deutschland haben, genießen auf der Grundlage der sogenannten REST Richtlinie (Richtlinie 2016/801 der Europäischen Union) unter bestimmten Voraussetzungen besondere Mobilitätsrechte innerhalb der EU. D.h. diese Studierenden dürfen visumsfrei bis zu 360 Tage einen Teil des Studiums in einem zweiten EU-Mitgliedstaat absolvieren. Bitte beachten Sie: Die Richtlinie wird in Dänemark, Großbritannien und Irland nicht umgesetzt. Genauere Infos erhalten Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und beim International Office Ihrer Gasthochschule.
Mit einem oder mehreren Kind(ern) zum Studieren ins Ausland zu gehen bedeutet natürlich einen größeren organisatorischen und finanziellen Aufwand, ist jedoch möglich.


Fördermöglichkeiten:

Weitere Infos zum Auslandsstudium mit Kind:


Erfahrungsberichte von Studierenden der Goethe-Uni:
(Bei Interesse können wir gerne den Kontakt herstellen. Schreiben Sie uns einfach eine Email an outgoing@uni-frankfurt.de, die wir dann gerne weiterleiten.)

    ERASMUS mit Kind in Finnland (SoSe 2022): 
    ERASMUS mit Kind in Rumänien (SoSe 2019): 
    Als Paar mit Kind an der University of Toronto (WS 21/22):

    Kontakt

    Goethe-Universität Frankfurt
    Global Office
    Eschersheimer Landstraße 155
    c/o House of Labour
    3. Stock
    60323 Frankfurt am Main

     
    Student Mobility Team
     
    Studium im Ausland

    Olaf Purkert
    Raum 330

    Jule Türke
    Paula Faber
    Raum 328

     
     
     
    Praktikum im Ausland / DAAD PROMOS
    Luisa Döhner

    Raum 331

    auslandspraktikum@uni-frankfurt.de
    promos@uni-frankfurt.de

     
     

    generelle Fragen zu Auslandsaufenthalten

    generelle Infos zu:

    • Sprachnachweisen 
    • benötigten Dokumenten
    • Anerkennung von Studienleistungen 
    • Urlaubssemester
    • FAQs und vieles mehr... 

    Infos kurz und knapp im Flyer "Studium im Ausland"