Exmatrikulation

Eine Exmatrikulation bedeutet das endgültige Verlassen der Universität z.B. nach Beendigung des Studiums oder bei Hochschulwechsel.

Ein entsprechender Antrag ist hierbei vom Studierenden selbst über unser Onlineportal zu stellen.

Hinsichtlich des Exmatrikulationstermins bei noch anstehender Püfungsleistungen setzen Sie sich bitte zunächst mit Ihrem zuständigen Prüfungsamt in Verbindung!

Nur das Prüfungsamt kann verbindlich Auskunft darüber geben, ob Sie für den Zeitraum der noch anstehenden Prüfungen eingeschrieben sein müssen (sich also rückmelden müssen) oder ob Sie die Prüfungen auch "extern" ablegen können.

Bitte beachten Sie auch: Auch bei einer "Nicht-Rückmeldung" sind Sie verpflichtet, sich bei Ihrem Prüfungsamt von allen Prüfungen abzumelden, zu denen Sie sich angemeldet haben oder geladen wurden. Wenn Sie keine formgerechte Abmeldung vornehmen, wird die Prüfung aufgrund Nichterscheinens als "nicht bestanden" gewertet.

Beachten Sie bitte auch die möglichen Auswirkungen einer Exmatrikulation auf Bafög, Kindergeld oder studentischen Krankenversicherung! 

Die Goethe-Universität selbst spricht Exmatrikulationen nur in Fällen einer nicht ordnungsgemäß erfolgten Rückmeldung aus. Sofern Sie einen Studiengang erfolgreich abgeschlossen haben, wird durch die GU zunächst "nur" die Rückmeldung in diesen Studiengang zum nächsten Semester gesperrt, da eine Rückmeldung in einen erfolgreich abgeschlossenen Studiengang nicht zulässig ist. Gleiches gilt für Studiengänge, in welchen das zuständige Prüfungsamt ein "endgültig nicht bestanden" festgestellt hat. Erst wenn Sie auf diese Sperre nicht reagieren (beispielsweise mittels eines Fachwechsels), werden Sie nach entsprechenden Hinweisen per E-Mail und postalischer Mahnung zwangsexmatrikuliert.  

Fristen: Eine Exmatrikulation aufgrund eigenen Antrags ist zu jedem Datum innerhalb eines laufenden Semesters möglich. Einen Monat nach Semesterbeginn können Sie sich noch für das Vorsemester exmatrikulieren, d.h. bis zum 31. Oktober (zum 30. September) für ein vorangegangenes Sommersemester und bis zum 30. April (zum 31. März) für ein vorangegangenes Wintersemester. 
Für die Beantragung eines Rücktritts von der Immatrikulation, bzw. Rückmeldung verwenden Sie bitte unser Rücktrittsformular.
Nach dem 31. Oktober, bzw. 30. April ist eine Exmatrikulation für ein bereits abgelaufenes Semester nicht mehr möglich!
Haben Sie sich schon zum Folgesemester rückgemeldet und exmatrikulieren sich bis zum 30. September in einem Sommersemester und bis zum 31. März in einem Wintersemester, erhalten Sie den für das Folgesemester entrichteten Semesterbeitrag vollständig zurückerstattet. Hiervon ausgenommen sind allerdings etwaige Säumnisgebühren wegen verspäteter Rückmeldung.
Wird eine Exmatrikulation rückwirkend im Zeitraum 1. bis 31. Oktober (zum 30.September) noch für das dann bereits abgelaufene Sommersemester oder im Zeitraum 1. bis 30. April (zum 31. März) noch für das dann bereits abgelaufene Wintersemester beantragt, wird der für das Folgesemester entrichtete Semesterbeitrag (abzüglich des Verwaltungskostenbeitrages von 50 € nach § 56 Hessisches Hochschulgesetz und einer etwaige Säumnisgebühr wegen verspäteter Rückmeldung) nur zurück gezahlt, wenn Ihre Goethe-Card noch nicht für das nachfolgende Semester validiert ist und vorgelegt wird. 
Sofern die Goethe-Card bereits auf das Folgesemester validiert ist oder nicht vorgelegt werden kann, besteht leider kein Anspruch mehr auf Rückerstattung des Semesterbeitrags. Validieren Sie daher Ihre Goethe-Card für das Folgesemester erst zu dem Zeitpunkt, in welchem für Sie der sichere Verbleib an der Goethe-Universität in diesem Semester feststeht! 

Sollten sie sich ab dem 1. Oktober, bzw. ab dem 1. April per Tag exmatrikulieren ist eine Erstattung des bereits entrichten Semesterbeitrages für das Folgesemester ebenfalls nicht möglich. 

Die Exmatrikulation in Verbindung mit der Rückzahlung muss zwingend rückwirkend (zum 30. September für ein SoSe bzw. 31. März für ein WiSe) für das bereits abgelaufene Semester erfolgen.
Entsprechende Anträge auf Rückerstattung sind im Studierendensekretariat erhältlich oder unter Rückzahlung von Beiträgen downloadbar.



Ablauf:
  • Der Antrag auf Exmatrikulation muss über unser Onlineportal gestellt werden. Ältere Anträge in Papierform können nicht mehr berücksichtigt werden.
  • Nach dem Log-In wählen Sie links oben im Menü den Punkt „Mein Studium“ und gehen auf die Rubrik „Anträge“. Hier können Sie nun die Exmatrikulation auswählen.
  • Im nächsten Schritt wählen Sie den Grund Ihrer Exmatrikulation aus und können dann das Datum Ihrer Exmatrikulation wählen. Als Standard ist hier immer das Ende des aktuellen Semesters aufgeführt. Sie können sich aber auf eigenen Wunsch Tag genau exmatrikulieren oder ein zukünftiges Datum wählen, maximal jedoch bis zum Ende des Semesters. Zusätzlich haben Sie hier die Möglichkeit, einen Kommentar abzugeben, sofern erforderlich.
  • Nach Abgabe Ihres Antrages wird dieser schnellstmöglich innerhalb der nächsten Werktage bearbeitet. Sollte es Ablehnungsgründe oder erforderliche Änderungen zu Ihrem Antrag geben finden Sie bei der Rubrik „Anträge“ eine entsprechende Erläuterung seitens des Studierendensekretariates. Im Falle einer Genehmigung finden Sie unter „Mein Studium, „Studierendenservice“ unter der Karteikarte „Bescheide/Bescheinigungen“ Ihre gewünschte Exmatrikulationsbescheinigung als PDF-Datei.

Sonstiges: Bei Wechsel des Studienabschlusses, der Änderung des Studienganges oder bei Studienfachwechsel ist keine Exmatrikulation nötig, dann muss ein Fachwechsel beantragt werden.


Weitere Informationen


Wie lange kann ich noch auf mein Prüfungskonto zugreifen?

Nach der Exmatrikulation bleibt der Zugang zum Prüfungssystem nur bis zum Ende des Semesters erhalten. Im Wintersemester ist das der 30.09. und im Sommersemester der 31.03. eines jeden Jahres. Für den Zeitraum danach müssen Sie sich dann immer an das zuständige Prüfungsamt wenden, um noch ausstehende Prüfungsergebnisse in Erfahrung zu bringen.

Was passiert mit meinem studentischen E-Mail-Account?

Mit Ihrer Exmatrikulation an der Goethe-Universität sperrt das HRZ direkt Ihren HRZ-Account. Danach passiert folgendes mit Ihrem HRZ-Account: 

  • Wir speichern Ihre HRZ-Account Daten zunächst auf einem Speichermedium und löschen die Informationen zeitnah.
  • E-Mail Regelung: Eingehende E-Mails werden bis zum Zeitpunkt der Löschung Ihres HRZ-Accounts angenommen. 
  • Falls Sie eine automatische Weiterleitung eingerichtet haben, bleibt diese für weitere zwölf Monate aktiv.

Fragen?


Bitte besuchen Sie unsere FAQ-Seite.

Kontakt Webredaktion

Sie haben einen Fehler auf den Webseiten gefunden oder möchten Lob loswerden?

Bitte wenden Sie sich an:
sli-web@uni-frankfurt.de

Besuchen Sie uns auch auf unseren Social-Media-Kanälen

Facebook SLIInstagram SLI