Erasmus+ (Praktika)

Mit Erasmus+ ins Auslandspraktikum

Mit dem Erasmus+ Praktikumsprogramm können Sie Ihr Auslandspraktikum im Erasmus+ Raum schnell und unkompliziert fördern lassen!
  • Mit dem EU-Stipendienprogramm Erasmus+ können Sie ein selbst-organisiertes Auslandspraktikum in einem der 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Mazedonien, Norwegen, Liechtenstein, Serbien, der Türkei, dem Vereinigten Königreich (bis 2022) und in den überseeischen Gebieten fördern lassen.
  • Es können nahezu alle studienbezogenen Praktika gefördert werden (außer Praktika in EU-Institutionen), die mindestens 60 Tage dauern.
  • Sie können sich flexibel bis zu einen Monat vor dem Beginn Ihres Praktikums bewerben.
    (max. 5 Monate vor Praktikumsbeginn)
    -> der Förderzeitraum muss dem vollen Praktikumszeitraum entsprechen, verkürzte dem Zeitraum                  abweichende Bewerbungen können nicht gefördert werden 
  • Sie erhalten eine monatliche Pauschale von derzeit zwischen 435€ und 555€.
  • und das Beste: Erasmus+ bietet eine sehr hohe Förderwahrscheinlichkeit. Wenn Sie die Förderbedingungen erfüllen und die Bewerbung fristgerecht einreichen, ist eine Förderung nahezu sicher!
  • Eine Erasmus+ Förderung für ein Auslandspraktikum im Vereinigten Königreich ist nach dem BREXIT voraussichtlich noch bis Ende Februar 2023 möglich. 
  • Seit dem 01.01.2021 benötigen Sie ein T5 (GAE) Visum, für welches wiederum ein Certificate of Sponsorship (CoS) benötigt wird. 
  • Das CoS wird von der Kontaktstelle für EU-Praktika beim British Council beantragt. Daher müssen Bewerbungen für UK ab sofort mind. 4 Monate vor Beginn des Praktikums eingereicht werden.

    Weiter Informationen zum Vorgehen und der Beantragung des Visums für ein Auslandspraktikum im Vereinigten Königreich finden Sie hier



  • Eine Erasmus+ Bewerbung ist in der Covid-19 Pandemie weiterhin möglich.
  • Besteht eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das Zielland, wird Ihnen zunächst nur eine Zusage unter Vorbehalt ausgesprochen.
  • Wenn Sie das Praktikum physisch im Zielland antreten können und wollen, wird die Erasmus+ Förderung auch ausgezahlt - unabhängig davon, ob die Covid-19 bedingte Reisewarnung weiterhin besteht oder aufgehoben wurde.
  • Bitte bedenken Sie das finanzielle Risiko: da Ihnen die Erasmus+ Zusage erst unmittelbar vor dem Antritt erteilt wird, können Kosten, die bei einer kurzfristigen Absage entstehen könnten, nicht von Erasmus+ übernommen werden. 

Wenn Sie auf der Suche nach einem Auslandspraktikum sind, haben wir Ihnen auf dieser Webseite einige Tipps und Hinweise zusammengestellt, u.a. mit Praktikumsbörsen und Vermittlungsorganisationen, die Sie verwenden können.

Kontakt und Beratung

Goethe-Universität Frankfurt
Global Office
Eschersheimer Landstraße 155
c/o House of Labour
3. OG
60323 Frankfurt am Main

Luisa Döhner
Raum 331
Email: auslandspraktikum@uni-frankfurt.de
Telefon: (069) 798 17195

Infovideo zum Erasmus+ Stipendium

Pflichtvorlagen für die Erasmus+ Bewerbung

Hinweise zur Erasmus+ Bewerbung

Über das Erasmus+ Praktikumsprogramm können drei verschiedene Förderlinien gefördert werden. Die Förderlinie "Erasmus+ Praktika für Studierende" ist die Standardvariante, die für die meisten von Ihnen intersessant sein wird.

Erasmus+ Praktika für Studierende

  • Förderung von immatrikulierten Studierenden während des Studiums

Erasmus+ Praktika für Graduierte

  • Förderung von bereits exmatrikulierten Studierenden
  • gefördert werden kann der Zeitraum von einem Jahr nach dem Datum der Exmatrikulation
  • zum Zeitpunkt der Bewerbung muss noch eine Immatrikulation an der Goethe-Universität vorliegen

Erasmus+ Praktika für Doktorand*innen

  • Förderung von Doktorand*innen der Goethe-Universität
  • Praktikum dient der Recherche im Rahmen der angestrebten Promotion

Um sich für Erasmus+ zu bewerben, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen und Bedingungen beachten.

Immatrikulation bzw. Exmatrikulation
  • in der Förderlinie "Studierende": Immatrikulation an der Goethe-Universität während des gesamten Praktikumszeitraums
  • es können nur Studierende gefördert werden, die an der Goethe-Universität für ein Vollzeitstudium immatrikuliert sind (keine Gaststudierenden)
  • in der Förderlinie "Graduierte": Exmatrikulation vor Beginn des Praktikums, aber zum Zeitpunkt der Bewerbung noch immatrikuliert an der Goethe-Universität
Vollzeitpraktikum
  • Es können nur Vollzeitpraktika gefördert werden (mind. 30 Wochenstunden)
Erasmus+ Raum
  • es können nur Praktika im Erasmus+ Raum gefördert werden; dieser umfasst neben den 27 EU-Mitgliedstaaten auch Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei und das Vereinigte Königreich (bis einschließlich zum 28.02.2023)
  • auch in den überseeischen Gebieten der oben genannten Programmländer ist eine Erasmus+ Förderung möglich
Mindestdauer Praktikum
  • das Praktikum muss mindestens 60 Tage dauern, um mit Erasmus+ gefördert zu werden
  • zu diesen 60 Tagen zählen auch Wochenenden und Feiertage
  • der Förderzeitraum muss dem vollen Praktikumszeitraum entsprechen, Abweichungen sind nicht förderfähig
Versicherungsschutz

Sie müssen folgende obligatorische Versicherungen nachweisen, um eine Erasmus+ Förderung zu erhalten:

  • Krankenversicherung (die deutsche/ EU-weite Versicherung genügt i.d.R.)
  • Haftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung

Wenn Sie nicht vom Praktikumsgeber mitversichert werden, müssen Sie eine private Zusatzversicherung nachweisen. Dies ist für die Förderung obligatorisch.

Ausschlusskriterien

Keine Erasmus+ Förderung ist möglich für:

  • Praktika in EU-Institutionen oder durch EU-Finanzmittel geförderten Projekten
Hinweis zum Bewerbungsablauf

Das Erasmus+ Praktikumsprogramm wird in Hessen über ein Konsortium an der Hochschule Fulda (eu-placements) administriert. Die Bewerbung erfolgt zunächst hier an der Goethe-Universität. Nach einer Vorabprüfung erstellen wir ein Gutachten zur Bewerbung und senden dieses zusammen mit den Bewerbungsunterlagen an die Kontaktstelle in Fulda. Dort findet die finale Auswahl statt. Auch die Stipendienverträge werden in Fulda ausgestellt. Daher sind auch sämtliche Vorlagen, die Sie bei der Bewerbung verwenden müssen, mit den Symbolen der Hochschule Fulda versehen.

Bewerbungsfrist
  • generell: spätestens 1 Monat (30 Tage) vor Ihrem Praktikumsbeginn über die Bewerbungsplattform der Goethe-Universität
  • Ausnahme: Bewerbungen für Praktika im Vereinigten Königreich müssen bereits mind. 4 Monate vor Praktikumsbeginn eingereicht werden
    Für Forschungspraktika in UK gilt weiterhin die Bewerbungsfrist von 1 Monat vor Praktikumsbeginn.
Bewerbungsplattform
  • Bitte füllen Sie das Bewerbungsformular sorgfältig aus und schicken Sie es ab
  • Sie erhalten eine E-Mail, mit welcher Sie ein Bewerbungskonto einrichten können
  • im Bewerbungskonto laden Sie dann die geforderten Bewerbungsunterlagen hoch
  • am Ende bestätigen Sie die Vollständigkeit Ihrer Bewerbung; wir informieren Sie dann über die weiteren Schritte
Prüfung im Global Office
  • im Global Office wird Ihre Bewerbung auf Vollständigkeit geprüft
  • bei fristgerechter Einreichung erhalten Sie die Möglichkeit Ihre Bewerbung zu überarbeiten, wenn etwas unvollständig sein sollte
  • vollständige Bewerbungen werden an die Hochschule Fulda zur weiteren Bearbeitung gesendet
Lebenslauf
  • Lebenslauf muss verpflichtend auf der Europass-Vorlage (D, ENG) basieren
  • Unterschrift und Datierung
Motivationsschreiben
  • Briefform mit Briefkopf, Adresse, Adressat, Betreffzeile, Datierung und Unterschrift
    Adressat:
    Regionale Kontaktstelle für EU-Praktika
    c/o Institut inter.research e.V.
    Heinrich-von-Bibra-Platz 1b
    D-36037 Fulda
  • Begründung und Beschreibung des Praktikumsvorhabens auf Basis des Leitfadens. Bitte beantworten Sie im Fließtext alle aufgeführten Fragen.
Immatrikulations-bescheinigung
  • gültige Immatrikulationsbescheinigung der Goethe-Universität für alle Semester, die den Praktikumszeitraum berühren
  • sollte die entsprechende Immatrikulationsbescheinigung noch nicht vorliegen, reichen Sie die des aktuellen Semesters ein und reichen die neue nach, sobald Sie Ihnen vorliegt
Praktikumszusage
  • formlose Zusage des Praktikumsgebers, in der der Zeitraum des Praktikums bestätigt wird und die Kontaktdaten der Praktikumsstelle ersichtlich werden
  • Zusagen in E-Mailform können akzeptiert werden, wenn die entsprechenden Informationen enthalten sind
Versicherungserklärung
  • Bitte nutzen Sie die verlinkte Vorlage
  • Unterschrift und Datierung
  • zur Krankenversicherung: i.d.R. können Sie Ihre deutsche Versicherung eintragen
  • zur Unfall- und Haftpflichtversicherung: diese sind verpflichtend, können aber optional erst nach der Vorabzulassung abgeschlossen werden. Sie können bei der Bewerbung daher vermerken, dass diese Versicherungen nachgereicht werden. Ohne Versicherungsabschluss ist eine Auszahlung des Stipendiums jedoch nicht möglich.
  • Empfehlung: der DAAD bietet eine kostengünstige Gruppenversicherung mit einem umfangreichen Versicherungspaket (Auslandskranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz) an
  • weitere Informationen zum Versicherungsschutz finden Sie hier
Anerkennungs-bescheinigung
  • Bitte nutzen Sie die Vorlage 
  • In der Anerkennungsbescheinigung bestätigt Ihr Fachbereich (durch Auslandsbeauftragte, Prüfungsamt, Studiendekan*in), dass Ihr geplantes Praktikum einen klaren Studienbezug aufweist bzw. dass es sich um ein obligatorisches Praktikum handelt
  • in Ausnahmen kann auch das Global Office unterschreiben, nämlich bei Graduierten-Praktika und ggf. bei freiwilligen, studienbezogenen Praktika; im Curriculum vorgeschriebene Pflichtpraktika müssen immer durch den Fachbereich bestätigt werden 
Optional: Bewerbung ohne Praktikumszusage

Auch eine Erasmus+ Bewerbung ohne vorliegende Praktikumszusage ist prinzipiell möglich: Sie werden dann in das Erasmus+ Programm aufgenommen, erhalten Zugang zu den Erfahrungsberichten ehemaliger Outgoings aus ganz Hessen und erhalten die Förderung, sobald Sie ein Praktikum gefunden haben. 

Wenn Sie sich ohne Zusage bewerben, ändert sich die Bewerbung folgendermaßen:

  • Bewerbung muss mind. 2 Monate vor dem geplanten Beginn eingereicht werden
  • zusätzlich zu den oben genannten Bewerbungsunterlagen muss ein DAAD-Sprachnachweis für die voraussichtliche Arbeitssprache vorgelegt werden
  • folgende Unterlagen müssen nachgereicht werden, sobald Sie Ihnen vorliegen: Praktikumszusage, Versicherungserklärung und Anerkennungsbescheinigung 
finanzielle Leistungen
  • Das Erasmus+ Praktikumsstipendium umfasst monatliche, länderspezifische Pauschalen zwischen 435€ und 555€. 
Ländergruppe 1: 555€ pro Monat
  • Dänemark
  • Finnland
  • Irland
  • Island
  • Liechtenstein
  • Luxemburg
  • Norwegen
  • Schweden
  • Vereinigtes Königreich (bis 2022)
Ländergruppe 2: 495€ pro Monat
  • Belgien
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Italien
  • Malta
  • Niederlande
  • Österreich
  • Portugal
  • Spanien
  • Zypern
Ländergruppe 3: 435€ pro Monat
  • Bulgarien
  • Estland
  • Kroatien
  • Lettland
  • Litauen
  • Polen
  • Rumänien
  • Serbien
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Mazedonien (FYROM)
  • Tschechische Republik
  • Türkei
  • Ungarn
weitere Leistungen
  • Zugang zur Datenbank mit Praktikumsangeboten
  • Organisatorische Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung Ihres Auslandspraktikums
  • Online-Begleitung des Auslandspraktikums
  • Training von interkultureller Kompetenz und weiterer Schlüsselqualifikationen
  • Zugriff auf das Hands-on Learning Info Modul mit Tipps und Infos von ehemaligen Praktikant*innen zu Wohnungssuche, Praktikumssuche, Leben im Praktikumsland usw.
  • ein Zertifikat über die Teilnahme am Programm

Eine Förderung durch Erasmus+ setzt den Nachweis eines ausreichenden Versicherungsschutzes verbindlich voraus. Sie müssen folgende Versicherungen nachweisen:

  • Krankenversicherung (in der Regel genügt hier Ihre deutsche  Krankenversicherung)
  • Haftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung

Mittels Ihrer Immatrikulation an der Goethe-Universität besteht für Sie prinzipiell ein rudimentärer Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz durch das Studentenwerk Frankfurt. Dieser Versicherungsschutz findet in gewissem Umfang auch auf studienbezogene Auslandsaufenthalte Anwendung. Da die Reichweite dieses Versicherungsschutz jedoch stark limitiert ist, müssen alle Bewerber*innen eine private Zusatzversicherung nachweisen. Eine Erasmus+ Bewerbung ohne private Haftpflicht- und Unfallversicherung für den gesamten Förderzeitraum wird aus formalen Gründen abgelehnt. 

Ausnahme von dieser Regel wäre ein Versicherungsschutz durch den Arbeitgeber. Wenn Ihr Arbeitgeber Sie in die Unfall- und Haftpflichtversicherung aufnimmt, müssen Sie die Versicherungsnummern ausfindig machen und uns nachweisen.

Wir empfehlen Ihnen, für Ihren Auslandsaufenthalt eine Versicherung über den DAAD abzuschließen. Beim DAAD können Sie sich kostengünstig über eine Gruppenversicherung versichern und erhalten einen umfangreichen Auslandskranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz. Die Konditionen und Hinweise zur Antragsstellung finden Sie hier.  

Vorgehen bei einem Versicherungsabschluss beim DAAD: Eine Aufnahme in die DAAD-Gruppenversicherung ist leider erst möglich, nachdem Sie eine vorläufige Erasmus+ Förderung nachweisen können. Sie müssen also bereits eine vorläufige Zusage für die Erasmus+ Förderung erlangt haben. Da Sie jedoch bereits im Erasmus+ Bewerbungsprozess eine Versicherungserklärung ausstellen müssen, bieten wir Ihnen folgenden Weg an: Sie können in der Versicherungserklärung zunächst nur Ihre Krankenversicherung eintragen. Bei der Haftpflicht- und Unfallversicherung würden Sie darauf hinweisen, dass der Versicherungsabschluss beim DAAD folgt. 

Nach der vorläufigen Zusage für eine Erasmus+ Förderung schließen Sie dann die Versicherung beim DAAD ab. Den Nachweis zum DAAD-Versicherungsschutz oder eine aktualisierte Versicherungserklärung laden Sie anschließend in Ihrem Bewerbungskonto hoch. Bitte beachten Sie, dass eine Förderung ohne diesen Nachweis nicht möglich ist und wir die vorläufige Zusage zurückziehen müssen

ins Ausland mit Kind(ern)
  • Für Personen, die ihre Kind(ern) mit ins Gastland nehmen möchten, besteht die Möglichkeit zusätzliche Fördergelder über die Nationale Agentur für ERASMUS in Deutschland des DAAD (NA-DAAD) zu beantragen. 
  • Sollten Sie diese Angebot in Anspruch nehmen wollen, melden Sie sich bitte bei uns.
ins Ausland mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung
  • Für Personen mit Behinderung oder einer chronischen Erkrankung besteht die Möglichkeit zusätzliche Fördergelder über die Nationale Agentur für ERASMUS in Deutschland des DAAD (NA-DAAD) zu beantragen. 
  • Sondermittel können nur beantragt werden, wenn eine Einschränkung von mindestens 50 % gem. Behindertenausweis nachgewiesen werden kann.
  • Sollten Sie diese Angebot in Anspruch nehmen wollen, melden Sie sich bitte bei uns.
Sicherheitshinweise

In einer Lage, wie wir sie seit einigen Jahren auch in Europa vorfinden, ist es schwer absehbar, wie sich einzelne Länder, Regionen und Städte zum Zeitpunkt einer geplanten Mobilität präsentieren. Sie als ERASMUS-Teilnehmer*in gehen auf eigene Verantwortung in das Gastland. Falls dies ein Land mit einer nicht überschaubaren soziopolitischen Lage sein sollte, empfiehlt sich eine Registrierung in der Krisenvorsorgeliste Auswärtigen Amtes (ELEFAND). Sollten Sie aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse im Gastland Ihre ERASMUS-Mobilität nach Beginn abbrechen wollen, ist ein individuell dokumentierter Hinweis (datierter Screenshot) einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für die Berücksichtigung als Erasmus Mobilität ausreichend, auch wenn diese unter der Mindestdauer von 2 Monaten liegen sollte.

Kontaktstelle für EU-Praktika (hessisches Konsortium)

Informationen zur Praktikumssuche und     -planung

weitere Finanzierungs- und Stipendienprogramme