Anerkennung von Leistungen

3_Anerkennung von Leistungen

Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen

Die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen erfolgt über den Prüfungsausschuss des jeweiligen Studiengangs. Grundsätzlich werden alle Leistungen anerkannt, die im Hinblick auf das Fach, den Schwerpunkt, die Module und den Umfang der Studienleistungen äquivalent sind.

Bitte informieren Sie sich auf der ERASMUS+-Webseite über die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen.

Bei Vorabanerkennungen für Studienleistungen verwenden Sie bitte das Formular Vorabanerkennung von Leistungen während des Auslandssemesters und reichen es per Mail beim Prüfungsamt. 

Das Formular finden Sie im Downloadbereich Ihres Studiengangs. 

Anerkennung von Studienleistungen bzw. Prüfungsleistungen

Studierende, die aus verwandten Studiengängen und/oder von anderen Hochschulen kommen und die Fächer Soziologie bzw. Politikwissenschaft studieren möchten, können beim Prüfungsamt des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften ihre bisherigen Studienleistungen bzw. Prüfungsleistungen zur Anerkennung vorlegen.

Den Antrag auf Anrechnung von Leistungsnachweisen und Prüfungen finden Sie im Downloadbereich unter Ihrem Studiengang.

Die anerkannten Leistungen werden dann vom Prüfungsamt im QIS/LSF (einsehbar unter "Prüfungsverwaltung" -> "Notenspiegel") eingetragen und Sie können dort sehen, was Ihnen anerkannt wurde.

Bewerbung auf ein höheres Fachsemester / Studienortswechsel

Wenn Sie von einer anderen Hochschule an die Goethe-Universität wechseln und hier die Bachelorstudiengänge Politikwissenschaft oder Soziologie studieren möchten, müssen Sie wie folgt vorgehen:

  1. Sie stellen einen Antrag auf Semesteranerkennung, indem Sie Ihr Transcript of Records/Ihre Leistungsübersicht beim Prüfungsamt des Fachbereiches 03 einreichen. Ein formloses Anschreiben dazu reicht aus. Sie werden anhand Ihrer bisher erbrachten Leistungen auf eine bestimmte Fachsemesterzahl eingestuft.
  2. Sie bewerben sich auf das Ihnen zugeschriebene Fachsemester zu den entsprechenden Fristen online.
  3. Nachdem Sie immatrikuliert sind, können Sie den Antrag auf Anrechnung von Leistungen beim Prüfungsamt stellen. Für jede anzuerkennende Leistung muss jeweils ein eigener Antrag gestellt werden. Die anerkannten Leistungen werden dann vom Prüfungsamt im QIS/LSF (einsehbar unter "Prüfungsverwaltung" -> "Notenspiegel") eingetragen und Sie können dort sehen, was Ihnen anerkannt wurde. Den Antrag finden Sie im Downloadbereich Ihres Studiengangs. 

Hier finden Sie weitere Informationen des Studierendensekretariats zur Bewerbung in ein höheres Fachsemester.

Antrag auf Anerkennung von Praktika

Wenn Sie ein Praktikum vor Beginn des Studiums abgelegt haben, können Sie eine Anerkennung dieses Praktikums beim Prüfungsausschuss beantragen. Dazu bedarf es eines formlosen Antrages auf Anerkennung mit Begründung, warum das Praktikum außerhalb des Studiums abgelegt wurde.

Informationen zum Praktikum und den Anforderungen an den Praktikumsbericht, sowie den Modulzettel zum Herunterladen finden Sie im Downloadbereich Ihres Studiengangs. 

Bildrechte: Kristin Langholz

Kontakt

Prüfungsamt Fachbereich Gesellschaftswissenschaften

Dieter Groh
Tel.: (069) 798-36562
PEG 2.G 130

Daniela Toplicanec
Tel.: (069) 798-36589
PEG 2.G 132

Susanne Preuß
Tel.: (069) 798-36563
PEG 2.G 131

E-Mail: pra.fb03@soz.uni-frankfurt.de

Offene Präsenzsprechstunde:

Dienstag 11 – 13 Uhr

Donnerstag 11 - 13 Uhr

In der vorlesungsfreien Zeit nur Dienstags

Bitte stellen Sie Ihre Anfragen vorrangig per E-Mail, da die telefonische Erreichbarkeit nicht gewährleistet ist.

Fachbereich Gesellschaftswissenschaften
Prüfungsamt
Goethe-Universität Frankfurt am Main
Theodor-W.-Adorno-Platz 6
60323 Frankfurt am Main