Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen

Learning Agreement für Freemover und Teilnehmer*innen an Direkt- oder Fachbereichs-Austauschprogrammen




Wann sollte die Anerkennung von Studienleistungen abgesprochen werden?
Die Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland sollte idealerweise bereits VOR dem Auslandsaufenthalt abgesprochen werden.

Learning Agreement - Was ist das? 
In einem "Vertrag", dem sogenannten Learning Agreement, kann eine Vereinbarung getroffen werden, welche Veranstaltungen, die im Ausland belegt werden, für das Studium an der Goethe-Universität anerkannt werden würden (vorausgesetzt diese werden erfolgreich abgeschlossen). Mit Ausfüllen des Learning Agreements und dessen Unterzeichnung von Seiten des Fachbereichs/Prüfungsamts wird eine künftige Anerkennung bestätigt. 

Wer unterschreibt das Learning Agreement? Wer führt die Anerkennung der Leistungen durch?

  • Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen inklusive Credits und Noten erfolgt am Fachbereich bzw. beim Prüfungsamt. Das Global Office hat nichts mit der fachlichen Anerkennung zu tun. 
  • Der Inhalt des Learning Agreements (d.h. die Veranstaltungen, die Sie beabsichtigen zu besuchen und die Sie gerne anerkannt bekommen möchten) wird mit einer zuständigen Person am Fachbereich/im Prüfungsamt (s.o.) besprochen, die das Dokument dann auch unterzeichnet. An manchen Fachbereichen/Instituten gibt es Ansprechpartner für Auslandsaufenthalte, die dabei behilflich sein können. Sie können sich auch direkt an die Modul-Beauftragten wenden, für deren Modul Sie Leistungen anerkennen lassen möchten.
  • Falls Sie Veranstaltungen aus unterschiedlichen Studienbereichen besuchen und die Anerkennung also ggf. bei verschiedenen Stellen erfolgen müsste, füllen Sie am besten für jede Stelle (Institut, Fachbereich) ein Learning Agreement aus und besprechen jedes mit der für den jeweiligen Fachbereich zuständigen Person.

Ist ein Learning Agreement verpflichtend
Austauschstudierende, die im Rahmen von Erasmus ins Ausland gehen, sind verpflichtet, ein solches Learning Agreement abzuschließen. Freemover*innen und TeilnehmerInnen unserer Direktaustauschprogramme sind NICHT dazu verpflichtet. Jedoch bietet das Abschließen eines Learning Agreements die Möglichkeit, im Vorhinein abzuklären, inwiefern mit einer Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen gerechnet werden kann.

Vorlage für ein Learning Agreement
Unten finden Sie das Formular, welches analog dem Learning Agreement von ERASMUS erstellt wurde. Weitere Infos dazu finden Sie auf Seite 4 des Dokuments. Das Formular ist am PC ausfüllbar. Sollten Sie mehr als fünf Veranstaltungen ins Learning Agreement aufnehmen wollen, verwenden Sie Seite 2 des Dokuments mehrfach.

Umrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen

Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen und die Umrechnung der ausländischen Noten sind den Prüfungsämtern bzw. den zuständigen Stellen an den Fachbereichen vorbehalten. Die folgenden Informationen wurden vom Global Office der Goethe-Universität zusammengestellt und dienen der Orientierung. Sie sind nicht rechtsverbindlich.

Die Hochschulrektorenkonferenz und die Kultusministerkonferenz (KMK) empfehlen die Umrechnung von ausländischen Noten anhand der „Modifizierten Bayerischen Formel“. Für deren Anwendung braucht man die höchste zu erreichende Note und die niedrigste zum Bestehen notwendige Note des ausländischen Notensystems. Das Vorliegen einer Übersicht des Notensystems der jeweiligen ausländischen Hochschule, deren Noten anerkannt werden sollen, ist daher stets von Vorteil. Teilweise befindet sich eine solche direkt auf dem Official Transcript der Hochschule. Angaben zu ausländischen Notensystemen bietet die anabin Datenbank der KMK (→ Bildungswesen → Land auswählen → Notensystem der Hochschulen o.ä.). 

Eine Rechenhilfe auf Grundlage der modifizierten bayrischen Formel als Excel-Tabelle, in der die umzurechnenden Noten direkt eingegeben werden können, finden Sie hier. Bitte beachten Sie allerdings, dass diese nicht in allen an der Goethe Universität anerkennenden Stellen genauso zur Anwendung kommt.

Learning Agreement für Freemover und Teilnehmer*innen an Direkt- oder Fachbereichs-Austauschprogrammen




Wann sollte die Anerkennung von Studienleistungen abgesprochen werden?
Die Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland sollte idealerweise bereits VOR dem Auslandsaufenthalt abgesprochen werden.

Learning Agreement - Was ist das? 
In einem "Vertrag", dem sogenannten Learning Agreement, kann eine Vereinbarung getroffen werden, welche Veranstaltungen, die im Ausland belegt werden, für das Studium an der Goethe-Universität anerkannt werden würden (vorausgesetzt diese werden erfolgreich abgeschlossen). Mit Ausfüllen des Learning Agreements und dessen Unterzeichnung von Seiten des Fachbereichs/Prüfungsamts wird eine künftige Anerkennung bestätigt. 

Wer unterschreibt das Learning Agreement? Wer führt die Anerkennung der Leistungen durch?

  • Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen inklusive Credits und Noten erfolgt am Fachbereich bzw. beim Prüfungsamt. Das Global Office hat nichts mit der fachlichen Anerkennung zu tun. 
  • Der Inhalt des Learning Agreements (d.h. die Veranstaltungen, die Sie beabsichtigen zu besuchen und die Sie gerne anerkannt bekommen möchten) wird mit einer zuständigen Person am Fachbereich/im Prüfungsamt (s.o.) besprochen, die das Dokument dann auch unterzeichnet. An manchen Fachbereichen/Instituten gibt es Ansprechpartner für Auslandsaufenthalte, die dabei behilflich sein können. Sie können sich auch direkt an die Modul-Beauftragten wenden, für deren Modul Sie Leistungen anerkennen lassen möchten.
  • Falls Sie Veranstaltungen aus unterschiedlichen Studienbereichen besuchen und die Anerkennung also ggf. bei verschiedenen Stellen erfolgen müsste, füllen Sie am besten für jede Stelle (Institut, Fachbereich) ein Learning Agreement aus und besprechen jedes mit der für den jeweiligen Fachbereich zuständigen Person.

Ist ein Learning Agreement verpflichtend
Austauschstudierende, die im Rahmen von Erasmus ins Ausland gehen, sind verpflichtet, ein solches Learning Agreement abzuschließen. Freemover*innen und TeilnehmerInnen unserer Direktaustauschprogramme sind NICHT dazu verpflichtet. Jedoch bietet das Abschließen eines Learning Agreements die Möglichkeit, im Vorhinein abzuklären, inwiefern mit einer Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen gerechnet werden kann.

Vorlage für ein Learning Agreement
Unten finden Sie das Formular, welches analog dem Learning Agreement von ERASMUS erstellt wurde. Weitere Infos dazu finden Sie auf Seite 4 des Dokuments. Das Formular ist am PC ausfüllbar. Sollten Sie mehr als fünf Veranstaltungen ins Learning Agreement aufnehmen wollen, verwenden Sie Seite 2 des Dokuments mehrfach.

Umrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen

Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen und die Umrechnung der ausländischen Noten sind den Prüfungsämtern bzw. den zuständigen Stellen an den Fachbereichen vorbehalten. Die folgenden Informationen wurden vom Global Office der Goethe-Universität zusammengestellt und dienen der Orientierung. Sie sind nicht rechtsverbindlich.

Die Hochschulrektorenkonferenz und die Kultusministerkonferenz (KMK) empfehlen die Umrechnung von ausländischen Noten anhand der „Modifizierten Bayerischen Formel“. Für deren Anwendung braucht man die höchste zu erreichende Note und die niedrigste zum Bestehen notwendige Note des ausländischen Notensystems. Das Vorliegen einer Übersicht des Notensystems der jeweiligen ausländischen Hochschule, deren Noten anerkannt werden sollen, ist daher stets von Vorteil. Teilweise befindet sich eine solche direkt auf dem Official Transcript der Hochschule. Angaben zu ausländischen Notensystemen bietet die anabin Datenbank der KMK (→ Bildungswesen → Land auswählen → Notensystem der Hochschulen o.ä.). 

Eine Rechenhilfe auf Grundlage der modifizierten bayrischen Formel als Excel-Tabelle, in der die umzurechnenden Noten direkt eingegeben werden können, finden Sie hier. Bitte beachten Sie allerdings, dass diese nicht in allen an der Goethe Universität anerkennenden Stellen genauso zur Anwendung kommt.

Kontakt

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Eschersheimer Landstraße 155
c/o House of Labour
3. Stock
60323 Frankfurt am Main

 
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Raum 330

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Raum 328

 
 
 
Praktikum im Ausland / DAAD PROMOS
Luisa Döhner

Raum 331

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