FAQ zum Learning Agreement


Muss ich ein Learning Agreement einreichen?


Ja. Alle ERASMUS-Outgoings müssen ein Learning Agreement einreichen.

▲ nach oben


Wer muss das Learning Agreement unterschreiben?


Das Learning Agreement muss von drei Parteien unterschrieben werden; von der*dem Studierenden, der Erasmus-Koordinatorin Dr. Anke Reinhold, Referat für Internationales des Fachbereichs 03 sowie der ERASMUS-Koordination der Gasthochschule. In der Regel genügen Scans des unterschriebenen Learning Agreements per E-Mail-Einreichung. Bitte achten Sie darauf, dass Sie das Learning Agreement mit den vollständigen Kontaktdaten aller Beteiligten einreichen; dies erleichtert die Bearbeitung enorm.

▲ nach oben


Was ist der Unterschied zwischen Tabelle A und Tabelle B des Learning Agreements?


In Tabelle A tragen Sie diejenigen Kurse aus dem Vorlesungsverzeichnis ihrer Partneruniversität ein, die Sie während Ihrer Mobilität belegen möchten. Zudem können dort Sprachkurse oder spezielle Erasmus-Kurse – falls hierfür von der Partneruniversität ECTS vergeben werden – eingetragen werden. In Tabelle B tragen Sie die Module ihres Studiengangs am Fachbereich 03 ein, für welche Sie sich die im Ausland zu erbringenden Kurse aus Tabelle A anerkennen lassen möchten.

▲ nach oben


Kann ich die angegebenen Kurse und Module später noch ändern?


Ja. Sie können am Learning Agreement Änderungen vornehmen. Dies geht über das in Ihrem Mobility-Online Teilnehmer*innenkonto verfügbare Dokument Changes to the Original Learning Agreement. Bitte beachten Sie, dass Sie dieses spätestens fünf Wochen nach Beginn Ihrer Mobilität – von allen drei Parteien unterzeichnet – wieder in Mobility-Online hochladen müssen.

▲ nach oben


Muss ich eine Vorabanerkennung beim Prüfungsamt beantragen?


Nein, sie müssen keine Vorabanerkennung beantragen. Dennoch empfehlen wir Ihnen dringend dies zu tun. So erhalten Sie die Sicherheit, dass Ihre im Ausland erbrachten Leistungen anerkannt werden. Außerdem beschleunigt dies nach Abschluss Ihrer Mobilität den Prozess der Anerkennung von Studienleistungen beim Prüfungsamt.

▲ nach oben


Wie viele ECTS müssen die angegebenen Kurse insgesamt beinhalten?


Für die Tabelle A gilt ein Richtwert von 30 ECTS, den Sie unbedingt einhalten sollten. Unter bestimmten Umständen ist es möglich, weniger als 15 ECTS pro Semester zu absolvieren. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie in Ihrem Studium schon sehr fortgeschritten sind. Sie können eine Ausnahme über Ihr Mobility-Online Teilnehmer*innenkonto beantragen und von der Erasmus-Koordinatorin Dr. Anke Reinhold, Referat für Internationales bestätigen lassen. Bitte reichen Sie die entsprechenden Unterlagen, wie ein Transcript of Records, das Ihren Studienstatus bestätigt, direkt mit ein.

▲ nach oben


Wie viele ECTS muss ich tatsächlich im Ausland ableisten?


Sie haben keine Verpflichtungen im Ausland Leistungen zu erbringen. Dennoch empfehlen wir Ihnen Kurse im Ausland zu belegen und erfolgreich abzuschließen, da erbrachte Leistungen in Ihrem Transcript of Records aufgeführt werden. Dieses kann sich in Bewerbungsverfahren, z.B. für Praktika, positiv auf Ihre Chancen auswirken. Zudem kann das Transcript of Records auch als zusätzliche Qualifikation im Rahmen Ihres Studiums angesehen werden. Teilweise setzen unsere Partneruniversitäten eine Mindestanzahl von ECTS voraus, bitte informieren Sie sich vor Ort.

▲ nach oben


Was passiert, wenn ich mein Learning Agreement nicht einhalten kann?


Das Learning Agreement ist eine Vereinbarung über zu erbringende Lernergebnisse zwischen Ihnen, Ihrer Partneruniversität und der Goethe-Universität. Sie dient Ihnen zudem als Sicherheit für die Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Leistungen. Dennoch kann es vorkommen, dass Sie – aus verschiedenen Gründen (Kurs wird abgesagt etc.) – Ihre Lernvereinbarung nicht einhalten können. Sie können dann Änderungen an Ihrem Learning Agreement vornehmen, indem Sie das in Ihrem Mobility-Online Teilnehmer*innenkonto verfügbare Dokument Changes to the Original Learning Agreement nutzen. Bitte beachten Sie, dass Sie dieses spätestens fünf Wochen nach Beginn Ihrer Mobilität – von allen drei Parteien unterzeichnet – wieder in Mobility-Online hochladen.

▲ nach oben


Wie gehe ich vor, wenn die von mir angegebenen Kurse an der Partneruniversität doch nicht stattfinden?


Entscheiden Sie sich für andere von Ihrer Gastuniversität angebotene Kurse und geben Sie diese Änderungen in Ihren Changes to the Original Learning Agreement an.Das Dokument finden Sie in Ihrem Mobility-Online Teilnehmer*innenkonto. Bitte beachten Sie, dass Sie dieses spätestens fünf Wochen nach Beginn Ihrer Mobilität – von allen drei Parteien unterzeichnet – wieder in Mobility-Online hochladen.

▲ nach oben