Feinstaubplaketten für ausländische Fahrzeuge

"Wer mit seinem Auto mit ausländischer Zulassung unbeschränkt in Frankfurt und in anderen Städten mit eingerichteten Umweltzonen unterwegs sein will, braucht ab dem ersten Tag in Deutschland eine Feinstaub-Plakette."

Umweltzonen werden mit einem rechteckigen Schild gekennzeichnet. In diesen Zonen darf nicht gefahren werden.

Ausnahmen vom generellen Fahrverbot werden durch ein Zusatzschild angezeigt.

In besonders gekennzeichneten Umweltzonen ist das Fahren mit einer Feinstaub-Plakette dann erlaubt, wenn dies durch ein Zusatzschild ausgewiesen ist. Auf dem Zusatzschild ist die für die freie Fahrt benötigte Feinstaub-Plakette abgebildet.

Das Zusatzschild kann

  • eine Plakette (die grüne),
  • zwei Plaketten (die grüne und die gelbe) oder
  • alle drei Plaketten enthalten

Es nimmt entsprechend gekennzeichnete Kraftfahrzeuge vom Fahrverbot aus.

Diese Plakette kann man im Internet oder bei der nebenstehenden Adresse beantragen. Das Fahren ohne die Plakette wird mit einem Bußgeld von 40€ bestraft.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des TÜV SÜD

Kontakt

TÜV Hessen Service-Center in Frankfurt am Main

Adresse:
Am Römerhof 15a
60486 Frankfurt/Main
Tel.: 069-7916460
Fax: 069-7916491

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Öffnungszeiten:
Mo - Fr 07.30 - 18.00 Uhr
Sa 09.00 - 12.00 Uhr