Coronavirus / COVID-19

Im Folgenden finden Sie wichtige Hinweise und Regelungen zum Umgang mit geplanten sowie bereits angetretenen Auslandsmobilitäten im Kontext der Corona-Pandemie. 

Hinweise und Empfehlungen des Global Office

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatte am 30. Januar 2020 aufgrund des Ausbruchs des neuartigen Coronavirus in China den internationalen Gesundheitsnotstand ausgerufen.

Das Auswärtige Amt hatte am 17.03.2020 eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen, die immer wieder angepasst wurde: Seit dem 01.10.2020 gelten länderspezifische Reise- und Sicherheitshinweise. Bitte beachten Sie die Informationen des Auswärtigen Amtes.


Der DAAD weist in seinen aktualisierten Information im Internet ausdrücklich darauf hin, dass Gesundheit und Sicherheit selbstverständlich oberste Priorität haben und rät von einem Aufenthalt in einem Risikogebiet ab. Bitte beachten Sie diesbezüglich die Reisewarnungen für touristische Reisen, die das Auswärtige Amt laufend anpasst und die aktuell geltenden Regeln für Rückkehrer aus diesen Gebieten. Auch die Empfehlungen des RKI sollten unbedingt beachtet werden.

Durch die Impfkampagnen in den - so ist das leider - bevorteilten Ländern dieser Welt besteht Hoffnung auf eine Normalisierung zum Herbst 2021. In den vergangenen Semestern eskalierte die Situation aber wie folgt, und im Zuge weiterer Pandemie-Wellen kann das Szenario sich leider wiederholen, daher führen wir es hier auf: 

  1. Immer mehr Länder erließen strikte Einreise- und Ausreisekontrollen,
  2. Fluglinien sagten Flüge ab,
  3. manche Partnerhochschulen sagten wegen der Situation seit dem SoSe 2020  Aufenthalte für Gaststudierende ab und
  4. auch die Goethe Universität nahm keine Gaststudierenden mehr zum SoSem 2020 auf, die ihren Aufenthalt noch nicht angetreten hatten.

Falls Sie in der derzeitigen Pandemie-Situation Ihren geplanten Studienaufenthalt nicht antreten oder abbrechen möchten, können Sie das tun. Sie müssen das den zuständigen Personen im Global Office und Fachbereich an der Gasthochschule und an der Goethe-Universität mitteilen, uns im Global Office bitte an outgoing@uni-frankfurt.de.

Wenn Sie derzeit schon vor Ort sind und abwarten wollen oder müssen, weil Ihre Gasthochschule den Start des Semesters verschoben oder die Lehre für eine oder mehrere Wochen unterbrochen hat, können Sie dies ebenfalls tun. Falls Ihre Gasthochschule Ihren Aufenthalt aufgrund der Lage absagen sollte, so ist diese Entscheidung bindend und zu akzeptieren. Das wäre uns ebenfalls mitzuteilen, da wir nicht immer direkt informiert werden.

Bitte zögern Sie nicht, sich bei Fragen oder Unsicherheiten an uns zu wenden (an outgoing@uni-frankfurt.de). Wir werden versuchen, Ihnen montags bis freitags so schnell und konkret wie möglich zu antworten. Es wird aber bei der Vielzahl von Anfragen von Studierenden, Programmbeauftragten, Partnerhochschulen, etc. zu Verzögerungen kommen, für die wir jetzt schon um Verständnis bitten.

Regelungen und Hinweise zur ERASMUS Studierendenmobilität

Spezielle Informationen für den ERASMUS-Jahrgang 2022/23 zu Pandemie-bezogenen Themen
Spezielle Informationen für den ERASMUS-Jahrgang 2021/22 zu Pandemie-bezogenen Themen

Hinweise und Regelungen zu Direktaustausch, Fachbereichsaustausch und Freemovern

Wenn Sie Ihr Auslandsstudium während der Pandemie beginnen und dann vorzeitig beenden möchten, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Hinweise und Regelungen zum PROMOS-Stipendienprogramm

Regelungen für das PROMOS-Programmjahr 2021

  • für Stipendiat*innen:

Eine Förderung ist dann unproblematisch, wenn weder eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes noch ein Einreisestopp des Ziellandes, die bspw. die Beantragung eines Visums derzeit ausschließen, vorliegt.

Prinzipiell ist auch eine Förderung bei bestehender touristischer, Covid-19 bedingter Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das jeweilige Zielland möglich. Folgende Optionen stehen zur Verfügung:

  1. Sie befinden sich bereits im Zielland und die Gasteinrichtung stimmt einer Betreuung weiterhin zu.
  2. Sie möchten die Mobilität digital beginnen bzw. durchführen. Der Zweck der Mobilität kann dabei weiterhin gewahrt werden. Dies ist durch eine schriftliche Bestätigung der Gasteinrichtung nachzuweisen. Sollte eine Einreise in das Zielland zumutbar werden, da bspw. die Reisewarnung aufgehoben wird, ist die Mobilität auch anzutreten. Davon ausgenommen sind Mobilitäten, die eine Restdauer unter acht Wochen aufweisen. 
  3. Sie nehmen das zusätzliche Risiko der Einreise in das Zielland bei bestehender Reisewarnung ausdrücklich auf sich. Sie bestätigen uns schriftlich, dass Sie die Mobilität auch unter diesen Umständen antreten und im Zielland durchführen möchten. 

Aufgrund der Regularien des DAADs stellen wir die Stipendienvereinbarungen erst etwa 4- bis 6 Wochen vor Beginn der geplanten Mobilität aus. Zusätzlich müssen Sie uns auf einem Beiblatt schriftlich bestätigen, welcher der oben genannten Fälle zutrifft. Wir weisen dringend darauf hin, die Hinweise zur Sicherheitsvorsorge und Schadensminderung sowie den Mitteilungspflichten als PROMOS-Stipendiat*in aufmerksam zu lesen und zu beachten.

  • für Bewerber*innen der 2. Auswahlrunde:

Die PROMOS-Auwahl wird wie gewohnt durchgeführt. Über die tatsächliche Förderung und Auszahlung des Stipendiums wird im Einzelfall in Rücksprache mit Ihnen entschieden. Hierfür gelten die obigen Regularien. Eine Zusage aus dem Programmjahr 2021 ist leider nicht in das Programmjahr 2022 übertragbar. Wenn Sie für eine Förderung ausgewählt werden sollten, kann diese nur aufrecht erhalten werden, wenn die Mobilität auch im Jahr 2021 beginnt. Sie müssen daher den Aufwand der Bewerbung gegen die Möglichkeit abwägen, dass die Mobilität nicht stattfinden könnte und eine Förderzusage dadurch verfällt. 

Hinweise zum Sprachnachweis:

Wenn es für Sie momentan nicht möglich ist, einen Sprachtest abzulegen, da Sprachschulen etc. derzeit keine Termine anbieten, melden Sie sich bitte bei uns. Zusätzlich zu den üblichen Sprachnachweisen können Sie im Programmjahr 2021 auch den Duolingo Online-Test durchführen und als Sprachzertifikat einreichen.

Hinweise zur Bestätigung der Gastinstitution/Zusage:

Wenn Sie von Ihrer Gastinstitution aufgrund der Corona-Pandemie nur eine vorläufige Zusage oder eine Zusage unter Vorbehalt bekommen, reicht uns dies für die PROMOS-Bewerbung vorerst aus. Vor einer Auszahlung der Förderung ist dann die finale Zusage nachzureichen.

Hinweise und Regelungen zur Erasmus+ Praktikumsmobilität

 Derzeit können Erasmus+ (Praktikum)-Stipendien nur unter Vorbehalt vergeben werden. Eine Förderung ist aber grundsätzlich weiterhin möglich.

Bewerbungen um Erasmus+ (Praktikum) Stipendien können nach wie vor eingereicht werden. Wir können derzeit aufgrund der zahlreichen Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes nur Zusagen unter Vorbehalt aussprechen. Bitte beachten Sie auch die generellen Hinweise und Empfehlungen des Global Office zu Auslandsmobilitäten sowie die Hinweise zum Erasmus+ Programm

Der Vorbehalt bedeutet, dass bei einer Absage des Praktikums oder einer Unterschreitung der Mindestdauer von 60 Tagen aufgrund von Änderungen etwaige Kosten, die Ihnen bereits entstanden sind, nicht von Erasmus+ erstattet werden können. Wenn das Praktikum physisch im Zielland durchgeführt werden kann, erhalten Sie auch bei einer bestehenden touristischen, Covid-19 bedingten Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für Ihr Zielland weiterhin die Erasmus+ Förderung. Digitale Mobilitäten von Deutschland aus können leider nicht finanziell mit Erasmus+ gefördert werden.

Allen Teilnehmer*innen am Erasmus+ Praktika Programm steht die Kontaktstelle des Netzwerks für EU-Praktika und Hochschule-Wirtschaft-Kooperation unter +49 661 20091059 oder info@eu-placements.de wie auch das International Office der Goethe-Universität (auslandspraktikum@uni-frankfurt.de) für Fragen zur Verfügung.

Weitere Hinweise: Anerkennung, Jobs, Beratung

Bei Fragen zur Anerkennung von im Ausland absolvierten Prüfungsleistungen etc. können Sie sich grundlegenden am Merkblatt des Studien-Service-Center orientieren. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie bitten Ihren jeweiligen Fachbereich. 

Wenn Sie Ihren Auslandsaufenthalt nicht antreten oder vorzeitig abbrechen mussten und zurück in Deutschland eine Nebentätigkeit suchen, bietet Ihnen das Studien-Service-Center eine Anlaufstation um kurzfristig eine Beschäftigung zu finden, die auch in der derzeitigen Situation und teilweise in Quarantäne möglich ist.

Wenn Sie in diesen schwierigen Zeiten Unterstützung oder Beratung suchen, möchten wir Sie außerdem auf das Angebot der Psychotherapeutischen Beratungsstelle (PBS) der Goethe-Universität hinweisen. 

Bei Rückfragen oder Sorgen wenden Sie sich bitte gerne per Email oder telefonisch an uns (Kontaktinfo siehe rechts). Bis auf Weiteres werden Sprechstunden nicht in Präsenz angeboten.  


Please contact us via email in case you need any information in the English language on Covid-19 and its consequences on your stay abroad.

Kontakt

Goethe-Universität Frankfurt
Global Office
Eschersheimer Landstraße 155
c/o House of Labor
3. Stock
60323 Frankfurt am Main

 
Student Mobility Team
 
Studium im Ausland

Olaf Purkert
Raum 330

Paula Faber
Jule Türke
Raum 328

 
 
 
Praktikum im Ausland / PROMOS
Luisa Döhner

Raum 331

Email
auslandspraktikum@uni-frankfurt.de
promos@uni-frankfurt.de