Wenn Sie auf der Suche nach einem Auslandspraktikum sind, haben wir Ihnen auf dieser Webseite einige Tipps und Hinweise zusammengestellt, u.a. mit Praktikumsbörsen und Vermittlungsorganisationen, die Sie verwenden können.
Wenn Sie auf der Suche nach einem Auslandspraktikum sind, haben wir Ihnen auf dieser Webseite einige Tipps und Hinweise zusammengestellt, u.a. mit Praktikumsbörsen und Vermittlungsorganisationen, die Sie verwenden können.
Um sich für Erasmus+ zu bewerben, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen und Bedingungen beachten.
Sie müssen folgende obligatorische Versicherungen nachweisen, um eine Erasmus+ Förderung zu erhalten:
Wenn Sie nicht vom Praktikumsgeber mitversichert werden, müssen Sie eine private Zusatzversicherung nachweisen. Dies ist für die Förderung obligatorisch.
Keine Erasmus+ Förderung ist möglich für:
Das Erasmus+ Praktikumsprogramm wird in Hessen über ein Konsortium an der Hochschule Fulda (eu-placements) administriert. Die Bewerbung erfolgt zunächst hier an der Goethe-Universität. Nach einer Vorabprüfung erstellen wir ein Gutachten zur Bewerbung und senden dieses zusammen mit den Bewerbungsunterlagen an die Kontaktstelle in Fulda. Dort findet die finale Auswahl statt. Auch die Stipendienverträge werden in Fulda ausgestellt. Daher sind auch sämtliche Vorlagen, die Sie bei der Bewerbung verwenden müssen, mit den Symbolen der Hochschule Fulda versehen.
Auch eine Erasmus+ Bewerbung ohne vorliegende Praktikumszusage ist prinzipiell möglich: Sie werden dann in das Erasmus+ Programm aufgenommen, erhalten Zugang zu den Erfahrungsberichten ehemaliger Outgoings aus ganz Hessen und erhalten die Förderung, sobald Sie ein Praktikum gefunden haben.
Wenn Sie sich ohne Zusage bewerben, ändert sich die Bewerbung folgendermaßen:
Eine Förderung durch Erasmus+ setzt den Nachweis eines
ausreichenden Versicherungsschutzes verbindlich voraus. Sie müssen folgende
Versicherungen nachweisen:
Mittels Ihrer Immatrikulation an der Goethe-Universität besteht für Sie prinzipiell ein rudimentärer Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz durch das Studentenwerk Frankfurt. Dieser Versicherungsschutz findet in gewissem Umfang auch auf studienbezogene Auslandsaufenthalte Anwendung. Da die Reichweite dieses Versicherungsschutz jedoch stark limitiert ist, müssen alle Bewerber*innen eine private Zusatzversicherung nachweisen. Eine Erasmus+ Bewerbung ohne private Haftpflicht- und Unfallversicherung für den gesamten Förderzeitraum wird aus formalen Gründen abgelehnt.
Ausnahme von dieser Regel wäre ein Versicherungsschutz durch den Arbeitgeber. Wenn Ihr Arbeitgeber Sie in die Unfall- und Haftpflichtversicherung aufnimmt, müssen Sie die Versicherungsnummern ausfindig machen und uns nachweisen.
Wir empfehlen Ihnen, für Ihren Auslandsaufenthalt eine Versicherung über den DAAD abzuschließen. Beim DAAD können Sie sich kostengünstig über eine Gruppenversicherung versichern und erhalten einen umfangreichen Auslandskranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz. Die Konditionen und Hinweise zur Antragsstellung finden Sie hier.
Vorgehen bei einem Versicherungsabschluss beim DAAD: Eine Aufnahme in die DAAD-Gruppenversicherung ist leider erst möglich, nachdem Sie eine vorläufige Erasmus+ Förderung nachweisen können. Sie müssen also bereits eine vorläufige Zusage für die Erasmus+ Förderung erlangt haben. Da Sie jedoch bereits im Erasmus+ Bewerbungsprozess eine Versicherungserklärung ausstellen müssen, bieten wir Ihnen folgenden Weg an: Sie können in der Versicherungserklärung zunächst nur Ihre Krankenversicherung eintragen. Bei der Haftpflicht- und Unfallversicherung würden Sie darauf hinweisen, dass der Versicherungsabschluss beim DAAD folgt.
Nach der vorläufigen Zusage für eine Erasmus+ Förderung schließen Sie dann die Versicherung beim DAAD ab. Den Nachweis zum DAAD-Versicherungsschutz oder eine aktualisierte Versicherungserklärung laden Sie anschließend in Ihrem Bewerbungskonto hoch. Bitte beachten Sie, dass eine Förderung ohne diesen Nachweis nicht möglich ist und wir die vorläufige Zusage zurückziehen müssen
In einer Lage, wie wir sie seit einigen Jahren auch in Europa vorfinden, ist es schwer absehbar, wie sich einzelne Länder, Regionen und Städte zum Zeitpunkt einer geplanten Mobilität präsentieren. Sie als ERASMUS-Teilnehmer*in gehen auf eigene Verantwortung in das Gastland. Falls dies ein Land mit einer nicht überschaubaren soziopolitischen Lage sein sollte, empfiehlt sich eine Registrierung in der Krisenvorsorgeliste Auswärtigen Amtes (ELEFAND). Sollten Sie aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse im Gastland Ihre ERASMUS-Mobilität nach Beginn abbrechen wollen, ist ein individuell dokumentierter Hinweis (datierter Screenshot) einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für die Berücksichtigung als Erasmus Mobilität ausreichend, auch wenn diese unter der Mindestdauer von 2 Monaten liegen sollte.