Anerkennung und Abschluss

Vor Ihrem Auslandsaufenthalt

Vorläufige Anerkennung

Bitte reichen Sie den ausgefüllten Vorabantrag auf Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen beim Prüfungsamt des Fachbereichs 03 ein, sobald Sie absehen können, welche Kurse Sie tatsächlich in Ihrem Auslandssemester belegen werden, spätestens jedoch sechs Wochen vor Beginn Ihres Auslandsaufenthalts.

Beachten Sie, dass die von Ihnen ausgewählten Lehrveranstaltungen inhaltlich zu dem Modul passen müssen, für das Sie eine Anerkennung beantragen. Sie müssen insbesondere darauf achten, dass die Lehrveranstaltung Kenntnisse und Kompetenzen gut abdeckt, die in der Modulbeschreibung der jeweiligen Studienordnung aufgeführt werden.

Nach Bearbeitung ihres Antrags durch das Prüfungsamt erhalten Sie diesen, mit entsprechender Kennzeichnung, welche Kurse Sie sich voraussichtlich anerkennen lassen können, zurück.

Damit das Prüfungsamt Ihre Vorabanträge bearbeiten kann, beachten Sie bitte folgende Punkte:

  1. Laden Sie Ihren Vorabantrag als PDF-Dokument herunter und füllen ihn am Computer aus. Benennen Sie die Datei nach folgendem Muster: Vorname_Name_Vorabantrag auf Anerkennung.
  2. Reichen Sie den Vorabantrag ausschließlich elektronisch ein. Reichen sie keine per Hand ausgefüllten und eingescannten Formulare ein.
  3. Nennen Sie Ihren Studiengang (mit dem Jahr der Prüfungsordnung) sowie den kompletten Modulnamen.
  4. Tragen Sie nur Kurse ein, die im Hinblick auf das Fach, den Schwerpunkt, die Module und den Umfang der Studienleistungen gleichwertig sind. 
  5. Falls Studieninhalte für mehrere Studiengänge anerkannt werden sollen, nutzen Sie bitte jeweils ein neues Formular für Ihren Antrag.
  6. Nutzen Sie ausschließlich Ihre studentische E-Mail-Adresse für die Kommunikation mit dem Prüfungsamt (Datenschutz!).

Manche Partneruniversitäten veröffentlichen erst zu Semester-/Trimesterbeginn ihre Vorlesungsverzeichnisse. In diesem Fall reichen Sie bitte Ihren Vorabantrag schnellstmöglich ein.

Weitere Informationen finden Sie unter FAQs zur Anerkennung von Leistungen

Urlaubssemester beantragen

Wenn Sie einen Auslandsaufenthalt absolvieren, ist es sinnvoll ein Urlaubssemester anzumelden. So erhöht sich die Zahl Ihrer Fachsemester nicht. Ihre im Ausland erbrachten Studienleistungen können dennoch angerechnet werden. Ihr Studierendenstatus sowie Ihre studentische Krankenversicherung bleiben erhalten. Auch das Kindergeld wird weiterhin ausgezahlt. 

Falls Sie während Ihres Auslandssemesters eine Prüfung an der Goethe-Universität absolvieren möchten, darf kein Urlaubssemester angemeldet werden.

Weitere Informationen finden sie auf den Seiten des Global Office. Beurlaubungen werden beim Studien Service Center beantragt, genaue Informationen dazu finden sie hier.

Teilnahmebescheinigung (Participation Certificate)

Für einige Anliegen (Urlaubssemester, Versicherung, Kindergeldstelle, Auslands-BAföG) benötigen Sie Teilnahmebescheinigungen in deutscher oder englischer Sprache. Ihr Participation Certificate stellt Ihnen das Global Office in ihrem Teilnehmerkonto "Mobility Online" zur Verfügung, sobald die Daten der nominierten Outgoings diesem vorliegen. In der Regel ist dies nach dem 01. April der Fall. Falls Sie vorher eine Bestätigung benötigen, kann diese individuell beim Referat für Internationales am Fachbereich 03 beantragt werden (international@soz.uni-frankfurt.de).

Anerkennung an anderen Fachbereichen der Goethe-Universität

Falls Sie im Ausland erbrachte Studienleistungen an einem anderen Fachbereich anerkennen lassen möchten, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an das zuständige Prüfungsamt. Die Anerkennung muss immer mit dem Prüfungsamt des Fachbereichs abgeklärt werden, für den Sie sich im Ausland erbrachte Leistungen anerkennen lassen möchten.

Wenn Sie einen Kurs in Ihrem Learning Agreement eintragen, den Sie von einem anderen Prüfungsamt bestätigt bekommen haben, müssen Sie hierfür immer einen Beleg beifügen. Dies kann eine formlose E-Mail sein, aus der hervorgeht, dass Sie den Kurs angerechnet bekommen. Alternativ können Sie sich die Anerkennung des Kurses von der Erasmus+-Koordination des anderen Fachbereichs auf dem Learning Agreement abzeichnen lassen.

Ein Beispiel: Sie studieren im Hauptfach Politikwissenschaft am Fachbereich 03 und im Nebenfach BWL am Fachbereich 02 und gehen über den Fachbereich 03 ins Ausland. Sie haben nun an der Partneruniversität die Möglichkeit auch BWL-Veranstaltungen zu besuchen und wollen sich diese anerkennen lassen. Die (Vorab-)Anerkennung der BWL-Veranstaltungen erfolgt in diesem Fall nicht über das Prüfungsamt des Fachbereichs 03, sondern über das Prüfungsamt des Fachbereichs 02.

Sind Sie Lehramts-Student*in mit dem Schwerpunkt Politik und Wirtschaft?

Für eine Vorabanerkennung von Leistungen, die Sie für Ihren Schwerpunkt Politik und Wirtschaft im Ausland erbringen wollen, wenden Sie sich bitte frühzeitig an Frau Dr. Martina Tschirner. Bitte legen Sie im Anschluss der Erasmus+-Koordination am Fachbereich 03 eine formlose Bestätigung über die vorab anerkannten Leistungen vor, wenn Sie Ihr Learning Agreement zur Unterschrift einreichen.

Sind Sie MA-Student*in im Studiengang Politische Theorie?

Sie haben die Möglichkeit, mit Ihrem Auslandsaufenthalt das Modul „Auslandssemester“ zu absolvieren. Hierfür benötigen Sie 31 ECTS, die sich durch die Leistung von drei Seminaren in Verbindung mit zwei Hausarbeiten erlangen können. Alternativ zum Auslandssemester besuchen Sie bitte die Module PT-MA-7 bis 9, siehe Studienordnung.

Bitte beachten Sie, dass die Studienleistungen auch außerhalb des anglo-amerikanischen Sprachraums bzw. in einer anderen Fremdsprache als der Englischen erbracht werden können. Weitere Informationen zu den Kooperationsuniversitäten des Studiengangs Politische Theorie in Nordamerika finden Sie hier.

Sind Sie M.A. Student*in im Studiengang ISFK oder Politische Theorie?

Wenn Sie an der Goethe-Universität immatrikuliert sind und Ihr Auslandssemester über die TU Darmstadt absolvieren, müssen Sie sich mit Ihrem Antrag auf Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen an das Prüfungsamt des FB 03 der Goethe-Universität wenden.

Nach Ihrem Auslandsaufenthalt

​ Endgültige Anerkennung

Die endgültige Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen erfolgt durch den Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs. Den Antrag auf Anerkennung reichen Sie aber bitte immer beim Prüfungsamt des FB 03 ein.

Grundsätzlich werden alle Leistungen anerkannt, die im Hinblick auf das Fach, den Schwerpunkt, die Module und den Umfang der Studienleistungen gleichwertig sind.

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen beim Prüfungsamt ein, sofern Sie keine Vorabanerkennung beantragt haben oder Sie andere Kurse als in der Vorabanerkennung absolviert haben:

  1. Antrag auf Anerkennung;
  2. Ihr Transcript of Records der Gastuniversität als Scan. Bitte beachten Sie, dass Sie das Transcript of Records ggf. selbst bei der Gastuniversität anfordern müssen und uns dieses nicht automatisch zugschickt wird.
  3. Unterlagen zur Kursbeschreibung, wie z.B. Syllabus oder E-Mail einer*s Dozent*in (bitte fertigen Sie Übersetzungen an, wenn die Unterlagen nicht auf Deutsch oder Englisch vorliegen).

Falls eine Vorabanerkennung vorliegt, müssen Sie beim Prüfungsamt nur das offizielle Transcript of Records einreichen.

Auf den Seiten des Global Office finden Sie Informationen über die Umrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen. Falls Sie nach Ihrem Auslandsaufenthalt noch Rückfragen zur Umrechnung haben, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt des Fachbereichs 03.

Weitere Informationen finden Sie unter FAQs zur Anerkennung von Leistungen

Nach Ihrem Auslandsaufenthalt

​ Endgültige Anerkennung

Die endgültige Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen erfolgt durch den Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs. Den Antrag auf Anerkennung reichen Sie aber bitte immer beim Prüfungsamt des FB 03 ein.

Grundsätzlich werden alle Leistungen anerkannt, die im Hinblick auf das Fach, den Schwerpunkt, die Module und den Umfang der Studienleistungen gleichwertig sind.

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen beim Prüfungsamt ein, sofern Sie keine Vorabanerkennung beantragt haben oder Sie andere Kurse als in der Vorabanerkennung absolviert haben:

  1. Antrag auf Anerkennung;
  2. Ihr Transcript of Records der Gastuniversität als Scan. Bitte beachten Sie, dass Sie das Transcript of Records ggf. selbst bei der Gastuniversität anfordern müssen und uns dieses nicht automatisch zugschickt wird.
  3. Unterlagen zur Kursbeschreibung, wie z.B. Syllabus oder E-Mail einer*s Dozent*in (bitte fertigen Sie Übersetzungen an, wenn die Unterlagen nicht auf Deutsch oder Englisch vorliegen).

Falls eine Vorabanerkennung vorliegt, müssen Sie beim Prüfungsamt nur das offizielle Transcript of Records einreichen.

Auf den Seiten des Global Office finden Sie Informationen über die Umrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen. Falls Sie nach Ihrem Auslandsaufenthalt noch Rückfragen zur Umrechnung haben, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt des Fachbereichs 03.

Weitere Informationen finden Sie unter FAQs zur Anerkennung von Leistungen

Täuschungsversuche und Plagiate

Täuschungsversuche bzw. Plagiate an der Partneruniversität werden der Erasmus+-Koordinatorin gemeldet und können zu weitreichenden Konsequenzen im Studiengang an der Goethe-Universität führen.

Kontakt

Referentin für Internationales und Erasmus+–Koordinatorin

Dr. Anke Reinhold

Telefon: +49 (0)69 798-36571
E-Mail: international@soz.uni-frankfurt.de
PEG Raum 2G. 134

Offene Sprechstunde: dienstags und donnerstags 11-13 Uhr sowie bei Bedarf per Telefon oder Video nach individueller Absprache mit einer E-Mail an international@soz.uni-frankfurt.de

In der vorlesungsfreien Zeit findet die Sprechstunde dienstags von 11-13 Uhr statt.

Goethe-Universität
Fachbereich 03
PEG-Gebäude
Theodor-W.-Adorno-Platz 6
60323 Frankfurt am Main