Als Nachweise der Deutschkenntnisse auf dem Niveau DSH-2 werden folgende Zertifikate akzeptiert:
Zudem folgende Bildungsabschlüsse:
In folgenden Fällen ist eine individuelle Befreiung vom Sprachnachweis möglich:
In diesen Fällen nehmen Sie bitte Kontakt mit Herrn Dr. Wollert, Leiter des Internationalen Studienzentrums der Goethe-Universität Frankfurt auf.
Als Nachweise der Deutschkenntnisse auf dem Niveau DSH-3 werden folgende Zertifikate akzeptiert:
Haben Sie keinen der oben genannten Nachweise, müssen Sie zuerst den DSH-Vorbereitungskurs besuchen, bevor Sie mit dem Fachstudium beginnen können. Personen mit indirektem Hochschulzugang, die das Studienkolleg besuchen müssen, erwerben die benötigten Deutschkenntnisse mit erfolgreichem Bestehen des Studienkollegs.
Um sich an der Goethe-Universität Frankfurt zum DSH-Vorbereitungskurs oder zum Studienkolleg bewerben zu können, benötigen Sie mindestens Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER). Diese müssen Sie durch die Vorlage eines Zertifikats nachweisen. Teilnahmebescheinigungen werden nicht akzeptiert.
Als Nachweise werden im Einzelnen akzeptiert:
Die DSH ist die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang. Für eine Zulassung und Immatrikulation zum Studium an der Goethe-Universität ist mindestens das Ergebnis DSH-2 erforderlich. Nur, wenn Sie die DSH mit dem Prüfungsergebnis DSH-2 bestehen oder ein Äquivalent bis zum Ende der Bewerbungsfrist nachweisen, dürfen Sie sich immatrikulieren.
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