Wenn Sie Ihre Wohnung in Deutschland bezogen haben und länger als drei Monate in Deutschland bleiben wollen, müssen Sie sich nach dem Meldegesetz innerhalb von zwei Wochen beim Bürgeramt Ihres Wohnortes anmelden. Internationale Akademiker, Wissenschaftler und Forscher sind ebenfalls meldepflichtig. Die Anmeldung ist kostenlos. Für die Anmeldung benötigen Sie die folgenden Unterlagen und Dokumente:
Bei der Stadt Frankfurt müssen Sie vor dem Besuch des Bürgeramtes einen Termin online buchen. Montags und mittwochs können Sie auch ohne Termin hingehen.
Im Bürgeramt erhalten Sie eine Meldebescheinigung, die Sie unter anderem für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung oder die Eröffnung eines Bankkontos benötigen. Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Name gut sichtbar am Briefkasten Ihres Wohnortes angebracht ist, denn Sie erhalten anschließend einen Brief mit Ihrer deutschen Steuernummer per Post zugeschickt.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie während Ihres Aufenthalts in eine andere Unterkunft umziehen, müssen Sie sich bei dem für Ihren neuen Wohnort zuständigen Bürgeramt ummelden, d. h. Sie müssen Ihre neue Adresse angeben. Wenn Sie Deutschland verlassen, müssen Sie sich beim Bürgeramt abmelden.
Foto: Rainer Sturm/pixelio.de
Bürgeramt (Zentrale)
Zeil 3, 60313 Frankfurt
Phone: +49 (0)69 / 21 23 06 00
E-Mail: buergeramt.zentrale@stadt-frankfurt.de
Öffnungszeiten:
Mo. 9:00 – 17:00 Uhr
Di. 7:30 – 13:00 Uhr
Mi. 7:30 – 13:00 Uhr
Do. 10:00 – 18:00 Uhr
Fr. 7:30– 13:00 Uhr