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Öffentlicher Vortrag von Prof. Dr- Gabriele Britz am Mittwoch, dem 22.5.2024 um 18.30 Uhr im Casino Festsaal auf dem Campus Westend

Begrüßung

Prof. Dr. Enrico Schleiff (Präsident der Goethe-Universität)
Prof. Dr. Rainer Forst (Direktor des Forschungszentrums „Normative Ordnungen“ der Goethe-Universität)
Prof. Dr. Matthias Jahn (Vorsitzender des Vorstandes der Frankfurter Juristischen Gesellschaft)

Vortrag

Prof. Dr. Gabriele Britz (Richterin des Bundesverfassungsgerichts a.D., Professorin für Öffentliches Recht der Goethe-Universität)

Anschließender Empfang

Goethe-Universität, Campus Westend
Casino Festsaal (Raum 823)
Nina-Rubinstein-Weg 1
60323 Frankfurt am Main

Weitere Informationen: Hier…

Der Vortrag ist öffentlich. Der Eintritt ist frei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Veranstalter:
Eine Veranstaltung des Forschungszentrums „Normative Ordnungen“ mit dem Fachbereich Rechtswissenschaft der Goethe-Universität und der Frankfurter Juristischen Gesellschaft


Das Grundgesetz enthält umfassende Freiheitsgarantien. Von Beginn an hat die Verfassungspraxis aus den offen formulierten Grundrechten vielfältige konkrete Gehalte entwickelt. Entstanden ist eine in Deutschland bislang einzigartige Freiheitsverfassung. Freiheit ist darin nicht ohne Bindung. Das Grundgesetz bildet das Fundament einer umfassenden gesetzlichen Ausgleichsordnung. Daraus bezieht es Überzeugungskraft. Die Verfassung selbst führt aber notgedrungen auch an Grenzen des Ausgleichs und scheint dort ihr Gelingen zu riskieren: Wenn Ausgleich verfassungsrechtlicher Freiheitskonflikte nicht in Einklang möglich ist, sondern durch Vorrangentscheidung erfolgen muss, hinterlässt er Verlierer. Deren Integration ist eine Herausforderung für den freiheitlichen Verfassungsstaat. Wenn sich die Verfassung extremem Gebrauch kommunikativer Freiheit von vornherein ganz verweigert, lässt sie den Modus des Ausgleichs sogar vollständig hinter sich. Sie tut dies zum Schutz unverfügbarer Güter und ihrer selbst, scheint dabei jedoch ein Stück ihrer Identität preiszugeben. Grenzen des Ausgleichs bedeuten indessen nicht das Ende der Verfassung. Ihre Überzeugungskraft mag an den Grenzen des Ausgleichs an Selbstverständlichkeit verlieren. In der Sichtbarkeit der Ambivalenz solcher Grenzgänge liegt dann aber auch ihre Chance.


Wir freuen uns, Sie zu der Veranstaltung begrüßen zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Forschungszentrum „Normative Orders“ der Goethe-Universität Frankfurt am Main
Geschäftsstelle

 

Gastvortrag von Dr. Odette Boivin vom Münsteraner ERC-Projekt "Governance in Babylon (GoviB)" am Dienstag, 14. Mai 2023, 18 c.t. Uhr, RuW 1.303

Wer kümmerte sich um alternde Eltern in Mesopotamien, im heutigen Irak, und wer erbte den Familienbesitz? Eine Gerichtsurkunde, gefunden während der deutschen archäologischen Expedition nach Babylon (1899-1917), bietet einen einzigartigen Einblick in das soziale und familiäre Leben wohlhabender städtischer Eliten in der Mitte des ersten Jahrtausends v.Chr. Der Text erzählt von einem drei Generationen zurückreichenden Erbstreit. Die Parteien wenden vor Gericht unterschiedliche Strategien an, die von rein rechtlichen (auch illegalen!) Argumenten bis hin zum gesellschaftlichen Verständnis der Verantwortung in der Fürsorge für die Eltern reichen. Innerhalb des Textes beruft sich ein wortreiches Plädoyer auf Konzepte wie Anstand und familiäre Pflicht. Diese Fallstudie wird im breiteren Kontext der Fürsorgepflicht und Erbregeln in der babylonischen patriarchalischen Gesellschaft diskutiert.

Gastvortrag von Dr. Odette Boivin, Universität Münster, im Rahmen des Rechtshistorischen Seminars „Im Reich des Schlangendrachen – Wirtschaft und Gesellschaft der neubabylonischen Zeit im Spiegel ihrer historischen Rechtsquellen“ im Sommersemester 2024 von Prof. Dr. Guido Pfeifer

 

Frau Prof. Dr. Gabriele Britz, Richterin des Bundesverfassungsgerichts a.D., hat den Ruf auf die Professur für Öffentliches Recht mit einem Schwerpunkt im Verfassungsrecht (Nachfolge Prof Dr. Georg Hermes) angenommen und ist zur Professorin an der Goethe-Universität ernannt worden. Sie wird ihren Dienst am hiesigen Fachbereich zum 1. April 2024 aufnehmen. Wir werden Frau Prof. Dr. Britz im Newsletter für das Sommersemester 2024 näher vorstellen.