Studienverlauf

Das Studium der Rechtswissenschaft gliedert sich in ein Pflichtfach- (1.-5. Semester) und in ein Schwerpunktbereichsstudium (6.-8. Semester). Abgeschlossen wird das Studium mit der Ersten Prüfung (Staatsexamen), die aus der staatlichen Pflichtfachprüfung (mit 70% gewertet) und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung (mit 30% gewertet) besteht. 

Pflichtfachstudium

In den ersten fünf Semestern geht es vor allem darum, die Zwischenprüfung zu bestehen und die sogenannten Anfänger- und Fortgeschrittenenscheine in den drei Rechtsgebieten Straf,- Zivil- und Öffentliches Recht, sowie den Schein in den Grundlagen des Rechts zu erwerben.

Schwerpunktbereich

Das Schwerpunktbereichsstudium dient der Ergänzung und Vertiefung des Pflichtfachstudiums. Angeboten werden sechs Schwerpunktbereiche:

  1. Europäisierung und Internationalisierung des Rechts
  2. Unternehmen und Finanzen (Law and Finance)
  3. Grundlagen des Rechts
  4. Verfassung, Verwaltung, Regulierung
  5. Arbeit, Soziales, Lebenslagen
  6. Kriminalwissenschaften

Schlüsselqualifikation

Hinzu kommen noch zwei Leistungen im Bereich der Schlüsselqualifikationen. Diese erwirbt man durch den erfolgreichen Besuch einer fremdsprachigen Lehrveranstaltung und durch die Teilnahme an einer Veranstaltung zur Schlüsselqualifikation im engeren Sinne, welche sich inhaltlich an der Anwalts- bzw. berufsfeldorientierten Praxis ausrichtet. Weitere Informationen zum Erwerb der Schlüsselqualifikationen während Ihres Studiums und zur genauen Ausgestaltung der einzelnen Veranstaltungen können Sie auf der Seite des Fachbereichszentrums für Schlüsselqualifikationen einsehen.

Praktika

Während des Studiums sind (in der vorlesungsfreien Zeit) ein einmonatiges Gerichtspraktikum und zwei jeweils auch einmonatige Praktika bei einem juristischen Arbeitsfeld Ihrer Wahl zu absolvieren. Mehr Informationen erhalten Sie außerdem beim Justizprüfungsamt Hessen.

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