​FAQs zum Bachelor-Studium

  • Stundenplan: diesen stellen Sie selbst zusammen. Im Hauptfach AVL sollten Sie pro Semester drei bis vier Seminare besuchen. Die Veranstaltungen aus dem Basisbereich sollten nach Möglichkeit vor den Veranstaltungen der Qualifikationsphase besucht werden.
  • Tutorien begleiten Seminare oder Vorlesungen und sind verpflichtend. Sie müssen im gleichen Semester besucht werden wie das entsprechende Seminar.
  • Modulzuordnungen sind grundsätzlich verbindlich. In begründeten Einzelfällen können die Seminare jedoch auf Anfrage bis Mitte des jeweiligen Semesters für weitere Module geöffnet werden. Danach sind Modulöffnungen ausgeschlossen.
  • Qualifikationsmodule: Teilnahmescheine können auch ohne den Abschluss des Basisstudiums erworben werden. Es gelten die Zugangsvoraussetzungen der Prüfungsordnung.
  • Anerkennungen von Leistungen des Wahlpflichtmoduls: bei Veranstaltung anderer Institute gelten deren Prüfungsbedingungen. Die Anerkennung muss bis spätestens zur Mitte der laufenden Vorlesungszeit mit dem/der Modulbeauftragten abgesprochen werden, da sie sonst nicht angerechnet werden kann.
    Den extern erworbenen Schein legen Sie zusammen mit einem AVL-Schein für das entsprechende Modul bei der/dem Modulbeauftragten vor. Mit dem übertragenen Schein lassen Sie sich beim Prüfungsamt die Leistung verbuchen.
  • Teilnahmenachweise: Unabhängig davon, ob Sie in einem Seminar die Modulprüfung absolvieren oder nicht, müssen Sie Studienleistungen (z.B. Referat, Expertenbeitrag, Essay) für die aktive Teilnahme erbringen. Diese sind die Voraussetzung für einen Teilnahmeschein ohne Modulprüfung, aber auch für die Zulassung zur Modulprüfung. Ihre Teilnahme und die Studienleistungen müssen Sie in jedem Fall ans Prüfungsamt melden: Sie tragen sich auf die Teilnahmeliste der Dozierenden ein oder lassen sich, falls es keine solche gibt, einen Teilnahmeschein auf Papier ausstellen, den Sie dann dem Prüfungsamt vorlegen. Modulscheine für den Bachelorstudiengang können Sie auf der Seite des Prüfungsamts herunterladen.
  • Prüfungsanmeldung: Die Anmeldung zur Prüfung in allen Veranstaltungen der AVL erfolgt elektronisch über das LSF, s. hierzu die Informationsseiten des HRZ. Die Anmeldung bei Ihren Dozierenden ersetzt nicht die Anmeldung im elektronischen Prüfungsverwaltungssystem!
    Eine elektronische Anmeldung ist nicht möglich bei kooptierten Seminarveranstaltungen. In diesem Fall lassen Sie sich einen entsprechenden Schein ausstellen, auf dessen Grundlage Ihnen der/die Modulbeauftragte einen regulären AVL-Schein ausstellt.
  • Modulprüfungen: Sie haben drei Versuche, eine Modulprüfung zu bestehen. Nachdem Sie sich zur Prüfung angemeldet haben, gilt automatisch der erste Prüfungstermin. Verpassen Sie diesen oder bestehen die Prüfung nicht, werden Sie automatisch zum Nachholtermin angemeldet. Wenn Sie auch diesen nicht wahrnehmen oder nicht bestehen, müssen Sie die Veranstaltung oder eine äquivalente Veranstaltung unmittelbar noch einmal besuchen. Dann bleibt Ihnen noch ein Versuch, zu dem Sie sich dann jedoch erneut anmelden müssen.
  • Mündliche Prüfung: Die Modulprüfung im Modul B4 besteht in einer mündlichen Prüfung zu einem Thema aus dem betreffenden Seminar, das Sie gemeinsam mit der Seminarleitung festlegen. Sie müssen nur in einem der beiden Seminare, die Sie in B4 belegen, die mündliche Prüfung absolvieren.
    Der Prüfungstermin wird Ihnen von der Prüfungskoordination des Instituts zugewiesen und ist verbindlich. Informieren Sie diese rechtzeitig schriftlich über andere universitäre Termine, mit denen Ihr Prüfungstermin nicht kollidieren soll.
  • Bachelorprüfung: Die Anmeldung zur Bachelor-Prüfung kann jederzeit beim Prüfungsamt erfolgen, sobald Sie 90 CP gesammelt haben. Den Termin der Anmeldung bestimmen Sie in Absprache mit Ihrer Prüferin/Ihrem Prüfer, mit der/dem auch das Thema besprochen werden muss. Für die Anmeldung benötigen Sie einen von Ihrem Prüfer/Ihrer Prüferin unterschriebenen Antrag auf Zulassung zur Bachelorprüfung.
    Um den Titel der Bachelorarbeit zu ändern, benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung Ihrer Prüferin/Ihres Prüfers Der Ausdruck einer Email genügt. Dieses Schreiben reichen Sie zusammen mit der Arbeit ein.
    Eine Liste der prüfungsberechtigten Institutsmitglieder finden Sie hier. Eine*r der beiden Prüfenden muss Professor*in am Institut für AVL sein.
  • Bachelorarbeit: Nach der Anmeldung haben Sie neun Wochen Bearbeitungszeit. Ihre Prüfenden haben anschließend sechs Wochen Zeit, um ein Gutachten erstellen. Zum Zeitpunkt der Anmeldung müssen Sie also mit 15 Wochen bis zum Abschluss des Moduls rechnen. Die Vorgaben zum Bibliographieren und Formatieren finden Sie in unserem Style Sheet sowie dem Merkblatt „Wissenschaftliches Arbeiten“.